Antrag - 15/SVV/0628

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH neu besetzt.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) schreibt in § 41 Abs. 1 und 2 vor, dass die Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgt, wenn die Gemeindevertretung mehrere Mitglieder eines Gremiums bestellt oder vorschlägt. Abs. 6 schreibt vor, dass eine Neubesetzung erfolgt, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder beschließt oder wenn sich nach der Wahl das Stärkeverhältnis der Fraktionen in einer Weise geändert hat, dass hiervon die Sitzverteilung berührt ist.

 

Diese Voraussetzungen liegen vor. Durch den Mandatswechsel von Frau Irene Kamenz zum Bürgerbündnis-FDP hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktion verändert. Die Fraktion DIE aNDERE kann keinen Sitz im Aufsichtsrat mehr beanspruchen.

 

Loading...