Antrag - 15/SVV/0642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)           Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH am 05.11.2014 gemäß Drucksache Nr. 14/SVV/0952 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

2.)               Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

 über die Fraktion DIE LINKE              Herr Dr. Lutz Henrich              Herr Stefan Wollenberg

              (2 Sitze)

über die Fraktion SPD              Frau Hannelore Knoblich               Herr Daniel Keller

              (2 Sitze)

über die Fraktion CDU/ANW               Herr Clemens Viehrig

              (1 Sitz)

über die Fraktion Bündnis 90/              Herr Till Heyer-Stuffer

              (1 Sitz)   Die Grünen

über die Fraktion Bürgerbündnis-FDP

              (1 Sitz)                 Herr Lothar W. Wellmann

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

über die Fraktion DIE LINKE              Frau Barbara Keller              Herr Sascha Krämer

über die Fraktion SPD              Herr Volker Klamke              Herr Marcel Piest

über die Fraktion CDU/ANW              Herr Hans-Wilhelm Dünn

über die Fraktion Bündnis 90/

                            Die Grünen                Frau Julia von La Chevallerie

über die Fraktion Bürgerbündnis-FDP

                            Herr Wolfhard Kirsch

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

Durch den Eintritt der Stadtverordneten Kamenz in die Fraktion Bürgerbündnis-FDP hat sich das Verhältnis der Fraktionen geändert. Dies hat Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Aufsichtsrat. Deshalb beabsichtigt die Fraktion Bürgerbündnis-FDP die Neubesetzung des Aufsichtsrates  der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a)   Ein vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam entsendetes Mitglied, welches den Vorsitz führt.

 

b)   Ein von der Alleingesellschafterin entsendetes Mitglied, welches den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Aufsichtsrats im Falle dessen/ deren Abwesenheit vertritt.

 

c)   Sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandte Mitglieder.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 05.11.2014 (DS Nr. 14/SVV/0952) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH entsandt.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun sieben Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sichr die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE               7 x 14/55 = 1,780              2 Sitze

Fraktion SPD              7 x 14/55 = 1,780              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW              7 x 9/55   = 1,150              1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen              7 x 7/55   = 0,890              1 Sitz

Fraktion rgerbündnis-FDP              7 x 5/55   = 0,64              1 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:

 

DS 08/SVV/0061              Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001              Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV

DS 12/SVV/0278              Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP

DS 13/SVV/0830              40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)

 

festgelegten Kriterien zu beachten.

 

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