Beschlussvorlage - 15/SVV/0645

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bewirbt sich am Förderprogramm Masterplankommune  100 % Klimaschutz.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Neben dem kurzfristigen Ziel im Jahr 2020 20 % weniger Kohlendioxid  Emissionen als im Jahr 2005 zu er erzeugen, wird im Rahmen der Mitgliedschaft im Klimabündnis das Ziel verfolgt, langfristig  lediglich nur noch 2,5  Tonnen  Kohlendioxid pro Einwohner auszustoßen.

 

Mit Kabinettsentscheidung  vom 03.12.2014 hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschlossen, dass die Ziele der Europäischen Union, bis zum Jahr 2050 die Emissionen um 80-95% gegenüber 1990 zu verringern, aufnimmt.

 

Eine Verringerung der Emissionen um bis zu 95% gegenüber 1990 ist nicht nur ein ehrgeiziges sondern sogar ein überaus ambitioniertes Ziel, denn rein rechnerisch bedeutet  das  eine Emission von rund 1 Tonne Kohlendioxid pro Bürgerinnen und Bürger, so dass zu dem Zeitpunkt gerechtfertigt ist, von einer Zero-Emission-Gesellschaft zu sprechen.

 

Der Weg dorthin wird überaus langwierig und schwer sein, deswegen ist es notwendig  schon heute darüber intensiv nachzudenken, wie er gestaltet werden könnte.

 

Dies ist auch der Bundesregierung bewusst, die mit der Veröffentlichung einer Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in Masterplan Kommunen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative deutlich gemacht hat, Kommunen auf dem Weg dorthin mit Zuwendungen zu unterstützen. Einsendeschluss für den Wettbewerbsbeitrag ist der 31.8.2015.

 

r die Landeshauptstadt Potsdam ist es nur folgerichtig, sich darum zu bewerben Masterplan Kommune 100 % Klimaschutz zu werden.

 

Dieses insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Landeshauptstadt zwar voraussichtlich das selbst gesetzte Ziel im Klimaschutz für das Jahr 2020 erreichen wird, aber für die weiteren Jahre danach derzeit nicht aufgezeigt werden kann, wie darüber hinaus gehende Klimaschutzziele zu erreichen wären.

 

Hier kann der Masterplan 100% Klimaschutz aufzeigen, welche Wege die Landeshauptstadt Potsdam zur Null- Emissions- Kommune beschreiten könnte. Zudem könnten mit Hilfe der Zuwendungen erste Schritte zur Umsetzung bereits gegangen werden.

 

rderschwerpunkt des o.g. Wettbewerbs ist  die Erstellung eines Konzeptes Masterplan 100% Klimaschutz ab dem 1.7.2016 sowie die Umsetzung von ersten Maßnahmen dieses aufgestellten Masterplanes, insbesondere der weitere Aufbau einer Managementstruktur. Die Förderperiode umfasst zunächst 12 Monate für die Erstellung des Konzeptes und anschließend für die ersten Schritte der Umsetzung maximal 36 Monate.

 

Aus den Hinweisen zur Antragstellung ist zu entnehmen, dass die Förderung im Regelfall 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt und diese rein rechnerisch bis zu 240.000€ betragen könnten. Die 20 % notwendigen Eigenmittel für die konsumtiven Ausgaben stehen im Haushalt der Koordinierungsstelle Klimaschutz zur Verfügung.

Sollte sich in dem Konzept eine Maßnahme mit einem Einsparpotential von 70% CO2 identifizieren lassen; könnte für diese Maßnahme noch einmal eine Sonderförderung in Höhe von 200.000€ Investitionskosten beantragt werden.

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, das die Kommune über ein Klimaschutzkonzept verfügt und zudem, dass das oberste Beschlussgremium der Kommune, also die Stadtverordnetenversammlung, das Vorhaben der Erstellung eines Masterplanes unterstützt.

 

In einem Anschreiben an die Bewilligungsbehörde ist dieser deutlich gemacht worden, dass die Stadtverordnetenversammlung mit dem Beitrittsbeschluss zum Klimabündnis bereits einen ersten Schritt in die Richtung Null-Emissions-City gemacht hat, aus terminlichen Gründen (Sommerferien) aber nicht in der Lage gewesen ist, bis zum 31.8. (Einsendeschluss) einen weiteren Beschluss zur Unterstützung des  Masterplanes 100% Klimaschutz zu fassen, dies aber möglichst  in der Sitzung im September nachgeholt werde.

 

Dies, da die Bewilligungsbehörde im Oktober erste Entscheidungen im Wettbewerb treffen will  und in Anbetracht der Vielzahl der zu erwartenden Bewerber bestimmt diejenigen zuerst durchs Raster fallen, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt haben.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Zuwendung vom BMUB bis zu 240.000€ im Jahr für 4 Jahre, bei 80% Förderquote;
Eigenmittel sind im Haushalt der Koordinierungsstelle Klimaschutz eingestellt.

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Anlagen

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