Beschlussvorlage - 23/SVV/0824
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Wirtschaftsplan 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 6, 2023
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 20.000.000 € zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2022 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1,0 % p. a.
bzw. Ratenkredit
- max. Zinssatz 5,0 % p. a.
Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 11 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
Die Aufnahme von Krediten hat keine Klimaauswirkung. |
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 21/SVV/1186 vom 26.01.2022 den Wirtschaftsplan 2022 des KIS beschlossen, der eine Kreditaufnahme i. H. v. insgesamt 31.156.500 € vorsieht. Mit Schreiben vom 22.06.2022 genehmigte das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg die beantragte Kreditermächtigung in voller Höhe. Der Wirtschaftsplan 2022 trat mit seiner Veröffentlichung am 01.09.2022 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.
Eine frühere Aufnahme der Kredite war auf Grund der jeweiligen Projektfortschritte sowie unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung nicht erforderlich. Nunmehr ist beabsichtigt, eine Teilsumme i. H. v. 20.000.000 € der Kreditermächtigung gemäß Wirtschaftsplan 2022 des KIS in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme der Kredite ist im Anschluss an die Beschlussfassung im Verlauf des vierten Quartals 2023 und ersten Quartals 2024 vorgesehen.
Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2022 bis zum 31.12.2023 und darüber hinaus längstens bis zur Veröffentlichung des Wirtschaftsplans 2024 ihre Gültigkeit.
Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 14 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 8 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.
Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.
Die Kredite sollen innerhalb von 11 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidiarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.
Die Stadtverordnetenversammlung wird nach der erfolgten Aufnahme der Kredite über den vertraglichen Zinssatz informiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
163,3 kB
|