Antrag - 23/SVV/0838
Grunddaten
- Betreff:
-
Skate-Park unter der Nutheschnellstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Sep 6, 2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Voraussetzungen für einen Skate-Park unter der Nutheschnellstraße (Kreuzung: Friedrich-List-Straße, Lotte-Pulewka-Straße, Johannsenstraße) geschaffen werden müssen. In diesem Zusammenhang sollte mit dem Landesbetrieb Straßenwesen ein Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis vorbesprochen werden und die Umsetzung überprüft werden.
Dem Ausschuss für Bildung und Sport sind die Voraussetzungen für eine Umsetzung, bis zum IV. Quartal 2023 zu berichten.
Erläuterung
Die Diskussionen um eine Funsporthalle bzw. Standorte für Skateanlagen laufen in der
Landeshauptstadt Potsdam seit Jahren. Es wurde diverse Prozesse u.a. unter Mitwirkung der Arbeitsgruppe Strategie, Bildung und Jugendhilfe sowie des Stadtjugendrings / Kinder- und Jugendbüros Potsdam zur Klärung der konkreten Bedarfe und Mindestanforderungen initiiert.
Mit einem Skate-Park unter der Nutheschnellstraße könnte in Potsdam ein weiteres Angebot an der Schnittstelle zwischen der Innenstadt, Babelsberg und Zentrum-Ost geschaffen werden. Das Land Berlin zeigt beispielsweise mit dem Skate-Park Heidelberger Platz, dass ein Skate-Park unter eine Autobahn/Schnellstraßenbrücke (A100) realisierbar ist. Zudem bietet die Überdachung durch die Brücke einen bereits bestehenden Wetterschutz und trägt auch zur Ressourcenschonung bei (Verzicht auf zusätzliche Überdachung). Neben der Lage zeichnet sich der Standort v.a. durch seine vergleichsweise geringen Konfliktpotenziale mit der angrenzenden Wohnbebauung aus. Am Standort des E-Parks zeichnen sich bereits jetzt mögliche Probleme ab. Hier wird gerade der Umbau der Fläche vorangetrieben.
Im Wege der Prüfung eines Antrages auf eine Sondernutzungserlaubnis beim Landesbetrieb
Straßenwesen (Flächeninhaber), können die Vorgaben des Bundes, welcher die Nutzung von Flächen unter Brücken in den „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauwerken“ (RE-ING Teil 2 Brücken) festgeschrieben hat, überprüft werden.
Maßgeblich ist, dass
- Ingenieurbauwerke jederzeit von allen Seiten prüffähig und somit uneingeschränkt erreichbar sowie
- die Brandlast unterhalb des Bauwerkes auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren ist.
Diese Vorgaben – so zeigt es der Skatepark am Heidelberger Platz in Berlin – können mit einer guten Planung erfüllt werden und bilden damit kein Umsetzungshindernis.
Zugleich sollte in der Prüfung das Bundesförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt -
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" zur Verbesserung kinder-, familien- und
altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen einbezogen werden. Über dieses
Förderprogramm konnte bspw. in Dresden ein entsprechendes Projekt umgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,6 kB
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