Antrag - 23/SVV/0843
Grunddaten
- Betreff:
-
Zeitgemäße Bonusprogramme für die Pro Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Sep 6, 2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Oct 4, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sep 27, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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Sep 19, 2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH beauftragt, deren Geschäftsführung anzuweisen, die Bonusangebote „Wohnflächenbonus“ (inklusive „Wohnflächenbonus plus“) und „Mobilitätspaket“ an die aktuellen Herausforderungen des Potsdamer Wohnungsmarktes anzupassen und für Bestandsmietparteien der ProPotsdam einen effektiven Anreiz für einen Wechsel in eine kleinere Wohnung zu schaffen.
Dis Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2023 über den erreichten Sachstand zu unterrichten.
Erläuterung
Die Bonusprogramme „Wohnflächenbonus“ und „Mobilitätspaket“ haben primär die Funktion, Bestandsmieter:innen, die, etwa nach dem Auszug ihrer Kinder oder nach einer Trennung, eine unangemessen große Wohnung belegen, zu einem Umzug in eine kleinere Wohnung der ProPotsdam zu motivieren.
Beide Programme wurden seit ihrer Einführung 2011 nur von sehr wenigen Bestandsmietenden der ProPotsdam in Anspruch genommen. Das ist nicht überraschend, denn die Programme bieten für umzugswillige Mietparteien keinen ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz für einen Umzug, durch welchen die größere, alte Wohnung frei werden würde und beispielsweise an junge Familien vermietet werden könnte.
Beim Wohnflächenbonus bietet die ProPotsdam für eine Mietpartei, die in einer 3- oder 4-Zimmer-Wohnung lebt, eine Reduzierung der Miete für die neue, kleinere Wohnung um zwei Euro/m² Wohnfläche an, vorausgesetzt die umzugswillige Mietpartei bezieht eine Wohnung mit mindestens einem Zimmer weniger bzw. mit 10 m² reduzierter Wohnfläche. Zusätzlich wird ein Umzugszuschuss gewährt.
Bekanntlich ist jedoch das Mietniveau bei den Bestandsmieten vor allem aufgrund der regelmäßigen Anpassungen an die ständig steigende ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) in Potsdam in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Eine Reduzierung der Miete in der neuen, kleineren Wohnung um 2 Euro/ m² bietet keinen ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz für einen Umzug. Die kleinere, neue Wohnung wäre trotz des Bonusprogramms teurer als die größere, alte Wohnung. Umzugswillige Mietparteien nehmen angesichts der drohenden höheren Mietbelastung Abstand vom Umzug. Die Nachfrage beim Wohnflächenbonus tendiert bei den etwa achtzehntausend Wohneinheiten der städtischen Tochtergesellschaft ProPotsdam seit Jahren gegen Null.
Auch der Mobilitätsbonus der ProPotsdam wird nur von wenigen Mietparteien in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung der ProPotsdam blieb trotz dieser ihr seit vielen Jahren bekannten Situation untätig und hält an den dysfunktionalen Bonusprogrammen fest. Die Stadtverordneten können den städtischen Gesellschaftervertreter anweisen, auf eine zeitgemäße Ausgestaltung der Bonusprogramme hinzuwirken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,4 kB
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