Anfrage - 23/SVV/0886
Grunddaten
- Betreff:
-
Kompensation von russischem Erdgas durch die Stadtwerke Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD, Stadtverordneter Chaled-Uwe Said
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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Sep 6, 2023
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Erläuterung
Nach der Sanktionierung bzw. Drosselung des Imports von russischem Erdgas aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, wurden für die Versorgung der Potsdamer hinsichtlich Kochgas und Wärmebereitung durch die Stadtwerke neue Quellen für Erdgas erschlossen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Aus welchen Herkunftsländern stammt gegenwärtig das von der Energie- und Wasser Potsdam GmbH verbrauchte Erdgas? (Bitte aufschlüsseln nach Fernwärmeerzeugung durch die EWP, sowie Heiz- und Kochgas für Privatkunden)
In Beantwortung o.g. Drucksache teile ich Ihnen Folgendes mit:
Nach § 29 Abs. 1 S. 1 BbgKVerf können Stadtverordnete im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vom Oberbürgermeister Auskunft verlangen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Organkompetenz der Stadtverordnetenversammlung.
Ein Auskunftsanspruch nach § 29 Abs. 1 S. 2 BbgKVerf besteht zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten, in denen die Verbandskompetenz der Landeshauptstadt Potsdam als Gemeinde gegeben ist.
Gegenstand eines Anspruches nach § 29 Abs. 1 BbgKVerf können jedoch keine internen Vorgänge von Gesellschaften/Beteiligungen sein und auch nicht Informationen, die der Oberbürgermeister bzw. von ihm entsandte Vertreter/innen erhalten haben, § 97 Abs. 1 i. V. m. Abs. 7 Satz 1 BbgKVerf.
Ein Auskunftsanspruch nach § 29 Abs. 1 S. 2 BbgKVerf zur Kontrolle der Verwaltung lässt sich im vorliegenden Fall auch nicht bzgl. der Aufgaben der Beteiligungsverwaltung herleiten, welche in § 98 BbgKVerf geregelt sind.
Die Anfrage betrifft den dort geregelten Aufgabenkreis nicht, sondern stellt auf interne Vorgänge und Daten städtischer Unternehmen und Beteiligungen ab. Die angefragten Unternehmensdaten bzw. -informationen liegen der Verwaltung nicht vor.
Bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH handelt es sich um eine mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam. Die Begründung der Anfrage lässt nicht erkennen, inwieweit die Anfrage der Kontrolle der Verwaltung dient.