Anfrage - 23/SVV/0895
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanktionen gegen Personen, die im Volkspark ohne Eintrittsticket angetroffen werden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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Sep 6, 2023
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Erläuterung
Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ist unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung zu entnehmen.
Seit Monaten weigert sich der Oberbürgermeister, die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Abschaffung des Eintrittsgeldes im Volkspark umzusetzen. Nun berichteten uns Personen, die sich unter Verweis auf den geltenden Beschluss weigern, Eintrittskarten zu erwerben, dass ihnen von Parkwächtern angedroht wurde, sie mit einem erhöhten Eintrittsgeld zu belegen.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
Welche Sanktionen sind gegen Personen vorgesehen, die – wie von der SVV beschlossen – den Potsdamer Volkspark nutzen, ohne ein Eintrittsgeld zu bezahlen?
In Beantwortung o.g. Drucksache teile ich Ihnen Folgendes mit:
Vorbemerkung:
Der Beschluss 22/SVV/1264 spricht von einer Eintrittsfreiheit zur „neuen Saison“. In der Berichterstattung im Hauptausschuss wurde dargestellt, dass die „neue Saison“ frühestens ab dem 01.01.25 beginnt, da wesentliche vertraglichen Verpflichtungen zur Pflege des Parks frühestens zum 31.12.24 gekündigt werden können. Insofern verstoßen volljährige Personen, die den Volkspark derzeit ohne gültige Eintrittskarte besuchen gegen die Parkordnung.
Von volljährigen Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen werden, wird gemäß Punkt 4.1 der Parkordnung zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 3,00 Euro erhoben (Nachlöseticket).