Antrag - 22/SVV/0298
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportfunktionsgebäude an der Kirschallee jetzt!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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May 4, 2022
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Jun 1, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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May 17, 2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der B-Plan Nr. 40 optimal ausgenutzt werden kann, um die Errichtung des Sportfunktionsgebäudes(-räume) mit der Baumaßnahme zur Erweiterung des Sportplatzes an der Kirschallee (Drs. 21/SVV/0213) - losgelöst von der Baumaßnahme für eine wohnungsähnliche Unterbringung - zu realisieren.
Der Ausschuss für Bildung und Sport ist im 3. Quartal 2022 über die angepassten Planungen zu unterrichten und ein Zeitplan für die Realisierung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Am Standort der David-Gilly-Straße ist der Beschluss einen Umbau oder Folgebau zur wohnungsähnlichen Unterbringung am Standort gefasst worden. Gem. Kita- und Schulentwicklungsplan (IKSEP) 2021 sind die zusätzlichen Bedarfe für Kitaplätze an dieser Stelle nicht mehr vorhanden bzw. werden die Flächen für Nachbarschafts- und Begegnungsangebote auf dem Gelände des neuen Gymnasiums an der Pappelallee abgebildet. Zugleich wird die Jugendfreizeiteinrichtung an anderer Stelle im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld geschaffen.
Mit dem Bericht zur Erweiterung des Sportplatzes Kirschallee (Drs. 21/SVV/0213) wurde dargestellt, dass ein Sportfunktionsgebäude nur auf dem Nachbargrundstück realisiert werden kann. Durch die veränderten Planungen auf dem Grundstück David-Gilly-Straße bleibt das Sportfunktionsgebäude auf der Strecke. Insofern ist die synchrone Umsetzung gemeinsam mit der Weiterentwicklung des Sportareals Kirschallee (Drs. 21/SVV/0213) derzeit nicht möglich. Erst mit der Umsetzung der Baumaßnahme für eine wohnungsähnliche Unterbringung können die Sportfunktionsräume(-gebäude) realisiert werden. Ein Zeithorizont ist momentan nicht absehbar.
Für den Sport ist dies ein unhaltbarer Zustand. Durch eine Prüfung zur Nutzung aller Möglichkeiten im B-Plan Nr. 40 kann eine synchrone Umsetzung noch ermöglicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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