Beschlussvorlage - 22/SVV/0340
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen der Landeshauptstadt Potsdam 2022 bis 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Bildung, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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May 4, 2022
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Jun 1, 2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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May 19, 2022
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
In der Landeshauptstadt Potsdam leben zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt 32.508 Kinder und Jugendliche. Davon sind 5.525 Kinder jünger als 3 Jahre und insgesamt 11.416 Kinder jünger als 6 Jahre. In den letzten 20 Jahren ist die Geburtenrate stetig gestiegen. Lag die Geburtenrate im Jahr 2000 noch bei 8,08 %, lag sie im Jahr 2012 bereits bei 10,9 % und im Jahr 2018 bei 11,01 %. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Potsdam wird laut unserer Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2040 auf 37.910 ansteigen.
Die Landeshauptstadt Potsdam legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung und Verstetigung einer kinder- und jugendfreundlichen Kommunalpolitik. Ziel der Landeshauptstadt ist es, Kinder von Beginn an entsprechend ihrer Fähigkeiten zu stärken, die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu schützen, Eltern zu unterstützen und ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mit der Verleihung des Siegels „kinderfreundliche Kommune“ im Oktober des Jahres 2017 an die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtetet sich die Landeshauptstadt Potsdam zur lokalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung und Gestaltung unserer wachsenden Stadt.
Das Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen der Landeshauptstadt Potsdam ist wesentlicher Bestandteil der kommunalen Strategie zum Ausbau der Kinderfreundlichkeit.
Zu den übergeordneten Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam gehört es den Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, Gefährdungen für Kinder und Jugendliche aktiv entgegenzuwirken und Vorkehrungen zu treffen, dass Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet und umgesetzt werden. Durch die Einführung des Bundeskinder-schutzgesetzes (BKiSchG, 01.01.2012) und des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG, 10.06.2021) wurden die Schutzaufträge des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, die Aufgaben der freien Träger der Jugendhilfe sowie der Berufsgruppen der Geheimnisträger und der Kindertagespflegepersonen präzisiert und erweitert.
Die Landeshauptstadt Potsdam versteht den Schutz von Kindern und Jugendlichen als gesamtstädtische Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz und möchte Kinder und Jugendliche präventiv, proaktiv und umfassend vor allen Formen von Gewalt und Vernachlässigung schützen.
Für die Umsetzung des Ziels verfolgen wir eine Gesamtstrategie, das heißt in der Verpflichtung für die Landeshauptstadt Potsdam:
▪ die Umsetzung einer kontinuierlichen und fortlaufenden Qualitätsentwicklung und Strukturqualität im Kinderschutz,
▪ die Gewährleistung eines umfassenden Schutzauftrages,
▪ eine umfassende strukturelle Zusammenarbeit und Vernetzung im Kinderschutz mit Kooperationspartnern und anderen Akteuren,
▪ die Sicherstellung von abgestimmten und dem Bedarf entsprechenden Jugendhilfeleistungen,
▪ die Wahrnehmung anderer Aufgaben der Jugendhilfe in hoher fachlicher Qualität,
▪ die Eruierung von besonderen Problemlagen und deren Entgegenwirken sowie
▪ die Umsetzung des Konzeptes Frühe Hilfen.
Ziel des Rahmenkonzeptes ist:
▪ umfangreich und komprimiert zum Kinderschutz zu informieren,
▪ Handlungsansätze, Rahmenbedingungen, Strukturen und Kooperationen zu beschreiben,
▪ die Bestandsaufnahme der bestehenden Rechtslage und deren Umsetzung sowie
▪ die Vereinbarung von konkreten und Maßnahmen,
um so das Wohl der Potsdamer Kinder und Jugendlichen präventiv und wirksam zu schützen.
Das Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen richtet sich insbesondere an die Mitarbeitenden und Führungskräfte der Stadtverwaltung, an die Stadtverordneten, an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, an die Fachkräfte der Jugendhilfeträger/der Dienste, die Leistungen und Angebote für Kinder und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam anbieten, an Personen der Berufsgruppen der Geheimnisträger nach § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information, an Personen im Ehrenamt, die im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Familien stehen, sowie an Eltern und interessierte Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt Potsdam.
Konkrete Fachangebote, wie Fachberatung Kinderschutz durch insoweit erfahrene Fachkräfte, Frühberatung, Familienbegrüßungsdienst und Familienhebeammen –, verwaltungsinterne Regelungen, wie Dienstvereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien –, Konzepte, wie Fallwerkstatt und kritische Kinderschutzfälle – und Kooperationen, wie Polizei und Jugendamt oder Klinikverbund und Jugendamt, werden in eigenen Fachkonzepten beschrieben, in Arbeitsanweisungen geregelt oder in Kooperationsvereinbarungen festgelegt. Diese sind nicht Bestandteil des vorliegenden Rahmenkonzeptes Kinderschutz und Frühe Hilfen.
Die Umsetzung von Maßnahmen nach diesem Konzept, für die kommunale Haushaltsmittel (Finanzen) benötigt werden, sind gebunden an die Planung und Bestätigung des Haushaltes für die Landeshauptstadt Potsdam.
Das vorliegende Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen schreibt das Rahmenkonzept Kinderschutz aus 2015 fort.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die mit dem Rahmenkonzept veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen für 2022 i.H.v. 30.350 € sind in den Ansätzen des Haushaltsjahres 2022, hier im Unterprodukt 3631000 Jugendsozialarbeit erzieherischer Kinder- und Jugendschutz enthalten.
In der kommenden Haushaltsplanung 2023 werden die Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit den Maßnahmenplan des vorliegenden Rahmenkonzepts für 2023 ff berücksichtigt.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung der SVV über die Haushaltssatzung 2023/2024 ff. stehen die Mittel zur Verfügung. Etwaige Erhöhungen im Zuschuss werden innerhalb des Budgets des FB 23 abgebildet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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