Antrag - 22/SVV/0447
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Vergabekriterien für den kommunalen Klimafonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Jun 1, 2022
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Sep 7, 2022
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Mar 1, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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Aug 25, 2022
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Dec 15, 2022
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Feb 23, 2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vergabe der Mittel des kommunalen Klimafonds („Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« (Klimaschutzförderprogramm – RL Klima)“) folgendermaßen anzupassen:
- Aufteilung des jeweiligen Jahresbudgets zu gleichen Teilen auf die vier Quartale.
- Anteilige Verteilung des quartalsgebundenen Budgets auf sämtliche in diesem Quartal eingegangenen rechtmäßigen Anträge.
- Die Hälfte des jeweils vorgesehenen Budgets für den kommunalen Klimafonds ist verbindlich für Anträge bis zu einer Förderhöhe von maximal 500€ vorzusehen.
- Gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Quartalsbudgets können in die nachfolgenden Quartale übertragen werden.
Ziel ist die kontinuierliche Zurverfügungstellung des kommunalen Klimafonds für alle rechtmäßigen Anträge von Bürger*innen, auch wenn dadurch je nach Anzahl der eingegangenen Anträge nicht jede*r Bürger*in immer die maximale Fördersumme bekommt.
Der SVV ist die überarbeitete Richtlinie zum Förderprogramm mit den Vergabekriterien bis zum November 2022 vorzulegen, sodass diese zum 01.01.2023 mit der Neuauflage des 2022 bereits erschöpften Klimafonds-Budgets in Kraft treten kann.
Erläuterung
Begründung:
Der 2022 erstmalig geschaffene kommunale Klimafonds für Klimaumbaumaßnahmen von Potsdamer*innen war auf den ersten Blick ein voller Erfolg, denn die von der Stadt Potsdam eingesetzte Summe von 50.000€ war innerhalb von wenigen Wochen nach nur 22 Anträgen ausgegeben. Dabei zeigt die geringe Anzahl der Förderanträge leider, dass v.a. größere Projekte profitierten (Luftwärmepumpen mit pauschal 2.000€ oder Zukunftshäuser mit pauschal 3.000€ Förderhöhe). Kleinere Maßnahmen wie E-Bike- oder Lastenradanschaffungen (300 bzw. 500€), die Reparatur von Großgeräten oder Akkus (200 bzw. 250€), Stoffwindeln (75€/Jahr), Steckersolaranlagen (100€), Pflanzprämien etc. hingegen müssen offensichtlich nahezu leer ausgegangen sein, sonst wäre das Budget nicht bereits erschöpft.
Das ist unsozial, da von den größeren Projekten zur Erlangung von Klimaneutralität v.a. gut situierte Potsdamer*innen profitieren – Klimaschutz muss sich aber Jede*r leisten können. Auf Einzelnachfrage von Frau Dr. Günther in der SVV am 04.05.22 ergab sich, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung sozialer Aspekte zu hoch sei. Der unter 3. genannte Weg ist daher ein sehr einfacher und folgerichtiger Schritt der Anpassung der Budgetvergabe, der den Verwaltungsaufwand nicht erhöht und trotzdem auch kleineren Beiträgen zur Klimaneutralität eine Chance zur Förderung gibt.
Die quartalsweise Aufteilung der Mittel wiederum ist notwendig, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit des Budgets zu gewährleisten – schließlich soll es nicht nur wenige Wochen im Jahr möglich sein Anträge zu stellen, sondern jederzeit dann, wenn Potsdamer Bürger*innen bereit für ein Klimaneutralitätsprojekt sind.
Damit auch wirklich alle Antragstellenden bedacht werden können ist es notwendig, die Auszahlung so anzupassen, dass die vorhandene Fördersumme X auf alle rechtmäßigen Anträge aufgeteilt wird. Dies bedeutet: Wenn beispielsweise Anträge über 20.000€ für ein Budget von nur 10.000€ in dem Quartal eingegangen sind, dann bekommt jede*r Antragstellende nur die Hälfte der beantragten Fördersumme (z. B. 150€ statt der maximalen 300 für das E-Bike und 1.000€ statt der maximalen 2.000€ für die Luftwärmepumpe). So geht niemand leer aus und die Verteilung der Mittel erfolgt deutlich gerechter. Auch Stiftungen verfahren bei begrenzten Fördermitteln häufig nach so einem Modell.
Langfristig muss zusätzlich zu den genannten Maßnahmen auch eine Erhöhung des Budgets in Erwägung gezogen werden – dies ist jedoch Gegenstand kommender Haushaltsverhandlungen.
Mit diesen einfachen Mitteln zur Anpassung der Vergabekriterien gelingt ein großer Schritt zu mehr ökologischer und sozialer Gerechtigkeit und auch zur Verstetigung des Klimafonds – eine kontinuierliche Abrufbarkeit wird öffentlich bekannter werden, ist deutlich attraktiver und wird auch deutlich mehr genutzt werden als eine Verfügbarkeit nur wenige Wochen im Jahr nach dem Windhundprinzip.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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