Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0509
Grunddaten
- Betreff:
-
Flohmarkt für Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 4 Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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Jun 1, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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zur Kenntnis
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Jun 14, 2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Verwaltung sieht die Veranstaltung von kommerziellen Flohmärkten sowohl im Lustgarten als auch auf dem Alten Markt als zustimmungsfähig und vom Ansatz her, positiv an. Gebrauchte Gegenstände einer weitergehenden Nutzung zuzuführen entspricht dem Gedanken Abfälle zunächst zu vermeiden und wieder zu verwenden.
Kommerzielle Flohmärkte in Potsdam können nicht durch die Stadt organisiert werden, sondern bedürfen einer professionellen Organisation. Der Veranstalter wird dann entsprechende Genehmigungen einholen. (Marktfestsetzung, Sondernutzungserlaubnis).
Der städtische Geben- und Nehmen-Markt ist aus dem Gedanken entstanden der Potsdamer Bevölkerung „ein Angebot zur Abfallvermeidung“ zu machen. Es sollen Gegenstände die nicht mehr benötigt werden, anderen nutzbar gemacht werden. Dies erfolgt in einem NICHT-kommerziellen Ansatz, um so auch sozial Schwachen den Zugriff auf die abgegebenen Gegenstände zu ermöglichen, wie dies im rein kommerziellen Ansatz nicht möglich ist. Das ist auch der Grund, weshalb die Stadt die Kosten für die Organisation (Personal), Marktstände sowie Entsorgung der verbliebenen Reststoffe übernimmt.
Es besteht im Rahmen des Geben- und Nehmen-Marktes die Möglichkeit, sich selbst für einen Stand anzumelden und die nicht mehr benötigten Gegenstände/Materialien nichtkommerziell weiterzugeben. Der Geben- und Nehmen-Markt findet zweimal jährlich vor Ort statt und steht an 365 Tagen im Jahr auf der Online-Plattform des Marktes zur Verfügung. (https://www.geben-und-nehmen-markt.de/) Insofern steht er allen Nutzern täglich (nur eben nicht-kommerziell) zur Verfügung.
Eine Ausweitung des städtischen Geben-/Nehmen-Marktes für kommerzielle Interessen und die Übernahme von Kosten dafür wäre daher aus gebührenrechtlicher Sicht nicht zu vertreten.
Für den kommerziellen Verkauf von Trödel, gebrauchten Waren etc. gibt es bereits eine Vielzahl von online-Plattformen wie eBay, rebuy, utopia, momox um nur einige zu nennen, die täglich bundesweit verfügbar sind.