Antrag - 23/SVV/0130
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsgerechte Vergabe städtischer Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 1, 2023
| |||
|
Jun 7, 2023
| |||
|
Sep 6, 2023
| |||
|
Jan 24, 2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 29, 2023
| |||
|
May 31, 2023
| |||
|
Jun 28, 2023
| |||
|
Aug 30, 2023
| |||
|
Dec 13, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 28, 2023
| |||
|
May 16, 2023
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der kommunale Wohnungsbestand künftig bedarfsgerecht vermietet wird.
Statt die Interessent:innen, die zu Wohnungsbesichtigungsterminen eingeladen werden, nach dem Zufallsprinzip auszuwählen, soll die Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien an den Personenkreis erfolgen, der auf kommunale Wohnungen besonders angewiesen ist.
Dazu ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, das geeignete Kriterien für die Vergabe der Wohnungen zugrunde legt. Dieses Verfahren soll transparent kommuniziert werden. Außerdem soll regelmäßig evaluiert werden, ob die kommunalen Wohnungen tatsächlich sachgerecht an die Personengruppen vergaben werden, die einen besonderen Bedarf an der Bereitstellung dieser Wohnungen haben.
Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Sachstand im Mai 2023 informiert werden.
Erläuterung
Begründung:
Derzeit werden von der ProPotsdam unter den Personen, die sich auf Wohnungsangebote bewerben, einige durch ein Zufallsverfahren ausgewählt und zur Wohnungsbesichtigung eingeladen. Unter diesen so ausgewählten Interessent:innen erfolgt im Regelfall dann auch die weitere Auswahl und die letztlich die Wohnungsvergabe.
Dieses Verfahren bricht mit dem Prinzip einer sozialen Wohnraumversorgung und der Grundidee der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Es führt zu verschiedenen unerwünschten Entwicklungen, die angesichts des Wohnungsmangels in vielen Wohnungssegmenten als Fehlbelegung angesehen werden können. So wurden große Wohnungen mitunter nicht mehr ausschließlich an große Familien oder Wohngemeinschaften vermietet, sondern an Ehepaare oder Kleinstfamilien. In barrierefreie Wohnungen ziehen häufig Menschen ein, die nicht wegen einer Behinderung oder des hohen Lebensalters auf diese Wohnung angewiesen sind. Auch die Segregation zwischen den Stadtteilen wird verstärkt, wenn die Wohnungsvergabe nicht nach sozialen Vorgaben erfolgt, sondern weitgehend dem Zufall überlassen bleibt. Letztlich wird sogar die Verdrängung von Potsdamer:innen aus dem Stadtgebiet gefördert, wenn für diesen Personenkreis nicht genug kommunale Wohnungen angeboten werden.
Aus diesen Gründen muss die Wohnungsvergabe künftig wieder vorrangig an Personengruppen erfolgen, die einen besonderen Bedarf an den angebotenen Wohnungen haben. Die Vergabe großer Wohnungen sollte grundsätzlich an die Haushaltsgröße gebunden werden. Barrierefreie Wohnungen sollten an Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung vermietet werden. Fachkräfte, die eine Stelle in der Stadtverwaltung oder den städtischen Betrieben übernehmen wollen, müssen schneller mit Wohnraum versorgt werden. Die Zahl der Wohnungen, die nach dem Potsdam-Bonus vergeben werden, muss stark ausgeweitet werden. Der Versorgungsgrad der WBS-Inhaber:innen muss deutlich erhöht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
132,4 kB
|