Beschlussvorlage - 23/SVV/0373
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 40 "Kaserne Kirschallee", 1. Änderung "Teilbereich David-Gilly-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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May 25, 2023
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Sep 28, 2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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May 3, 2023
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Jun 7, 2023
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Oct 4, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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May 23, 2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 40 “Kaserne Kirschallee“ ist im „Teilbereich David-Gilly-Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anlass für die Änderung ist, dass die bislang vorgesehenen Nutzungen einer weiteren Kita, einer Jugendfreizeitstätte und eines Bürgertreffs aufgrund der beschlossenen konkretisierten Entwicklungsziele (DS 18/SVV/0735) sowie aufgrund von Entscheidungen der zuständigen Fachbehörden obsolet sind. Aktuell sind auf der Fläche die Nutzungen „Kindertagesstätte“, „Jugendfreizeitstätte“ und „Sportfunktionsgebäude“ zulässig. Statt der derzeit festgesetzten Nutzung „Jugendfreizeitstätte“ ist auf dem Standort eine Wohnnutzung für besondere Nutzergruppen langfristig zu sichern. Die Errichtung in Kombination mit einem Sportfunktionsgebäude ist weiterhin vorgesehen.
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 07.03.2001 (DS 22/SVV/09962) durchzuführen (siehe Anlage 3).
- Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 (s. Anlage 2) entsprechend Punkt 2 konkretisiert
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Die Fläche, die im Geltungsbereich der 1. Änderung liegt, ist im zurzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 als Gemeinbedarfsfläche mit den Nutzungsbestimmungen Kindertagesstätte, Jugendfreizeitstätte und Sportfunktionsgebäude festgesetzt.
Von den festgesetzten Nutzungen wurde bisher eine Kindertagesstätte realisiert. Auf einer Teilfläche des Gemeinbedarfsstandortes wurde im Jahr 2015 eine temporäre Unterkunft für Geflüchtete errichtet, die bis zum Jahr 2027 genehmigt ist.
In Bezug auf die bisher nicht realisierten Nutzungen hatte die Stadtverordnetenversammlung im Januar 2019 beschlossen, dass die erforderliche Jugendfreizeitstätte im Baufeld WA8 im Quartier Rote Kaserne West errichtet werden soll (DS 18/SVV/0735). Das Bauvorhaben ist zurzeit in der Planung. Stattdessen sollten auf dem Standort David-Gilly-Straße eine weitere Kindertagesstätte und ein Bürgertreff errichtet werden. Im Nachgang zu diesem Beschluss hat der Geschäftsbereich 2 im Rahmen der Erarbeitung des integrierten Schulentwicklungsplans festgestellt, dass der Bedarf für eine Kita am Standort David-Gilly-Straße nicht mehr gegeben ist, da die Kitaversorgung über die ebenfalls im o.g. Beschluss DS 18/SVV/0735 festgelegten zusätzlichen Standorte an der Hermann-Mattern-Promenade in der Gartenstadt Nord, an der Georg-Hermann-Allee in der Roten Kaserne West und im Baufeld WA8 ebenfalls in der Roten Kaserne West abgedeckt sind und dass ein Bürgertreff auf dem Schulstandort Pappelallee/Reiherweg realisiert werden soll.
Im Zuge der zitierten Diskussion um den Standort David-Gilly-Straße hat der Fachbereich 39 einen dringenden Bedarf an Flächen für Wohnungen für besondere Nutzergruppen angemeldet. Da die vorhandene Unterkunft für Geflüchtete nur befristet genehmigt ist, ist es das Ziel, eine Wohnnutzung dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Dafür muss der Bebauungsplan Nr. 40 geändert werden.
Das Sportfunktionsgebäude soll am Standort weiterhin planungsrechtlich gesichert werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Beschlossen werden soll die Änderung des Baubauungsplans Nr. 40 zur planungsrechtlichen Sicherung der konkretisierten Entwicklungsziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld. Insofern ist die Durchführung des Verfahrens entwicklungsbedingt und die Planungskosten werden aus dem Treuhandvermögen der Maßnahme finanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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228,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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