Beschlussvorlage - 23/SVV/0507
Grunddaten
- Betreff:
-
Theater- und Orchesterrahmenvertrag 2023-2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport, FB Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Jun 7, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Jun 21, 2023
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Sep 20, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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Jun 22, 2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Oct 4, 2023
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Das Land Brandenburg und die Landeshauptstadt Potsdam bekennen sich, ab dem Jahr 2019 ausgewählte Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam langfristig strukturell und finanziell abzusichern und somit die künstlerisch anspruchsvollen Leistungen und Spielpläne dieser Theater und Orchester zu würdigen. Für die Jahre 2023 bis 2026 wurde, vorbehaltlich eines Gremienbeschlusses, durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und die Landeshauptstadt Potsdam der „Theater- und Orchesterrahmenvertrag zur Finanzierung ausgewählter Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam“ abgeschlossen.
Der Theater- und Orchesterrahmenvertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur langfristigen strukturellen und finanziellen Absicherung der nachfolgend genannten Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam:
die Hans-Otto-Theater GmbH,
die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal gGmbH,
die Kammerakademie Potsdam gGmbH und
der Deutsches Filmorchester Babelsberg e.V.
Im Rahmen des Vertragsabschlusses verpflichten sich sowohl das Land als auch die LHP eine jährliche Sockelerhöhung der Förderung vorzunehmen. Diese sogenannte Sockelerhöhung unterliegt keiner Dynamisierung und wird in folgender Höhe jährlich von 2023 bis 2026 festgesetzt:
Land LHP
- Hans Otto Theater GmbH 60.000 € 40.000 €
- Musikfestspiele Sanssouci 100.000 € 70.000 €
und Nikolaisaal Potsdam gGmbH
- Kammerakademie Potsdam gGmbH 100.000 € 70.000 €
- Filmorchester Babelsberg e.V. 200.000 € 50.000 €.
Die Sockelerhöhungen sind im Haushaltsplan 2023/2024 der LHP mit einkalkuliert. Folgende städtische Förderungen sind demnach im Haushaltsplan 2023/2024 eingeplant (ohne FAG-Mittel):
2023 2024 2025/2026
- Hans Otto Theater GmbH 7.755.000 € 8.045.600 € 8.045.600 €
- Musikfestspiele Sanssouci 2.560.300 € 2.560.300 € 2.560.300 €
und Nikolaisaal Potsdam gGmbH
- Kammerakademie Potsdam gGmbH 1.170.000 € 1.170.000 € 1.170.000 €
- Filmorchester Babelsberg e.V. 50.000 € 50.000 € 50.000 €
Seitens des Landes wurden in den Jahren 2023 bis 2026 sowohl Personal- als auch Sachkostensteigerungen einkalkuliert. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der LHP wurden bei der städtischen Förderung keine Personal- und Sachkostensteigerungen berücksichtigt. Dennoch beabsichtigt die LHP, die tarifliche Entwicklung der unter 1. bis 3. genannten Einrichtungen proportional zu berücksichtigen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Die Abweichungen gegenüber der Mifi 2022ff sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bis 2027 veranschlagt.
Im Rahmen des Theater- und Orchesterrahmenvertrag (TORV) werden für die folgenden genannten Einrichtungen Sockelerhöhungen, zusätzlich zu den bisherigen städtischen Förderungen, seitens der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Jahre 2023-2026 eingeplant:
- Hans Otto Theater GmbH: 40.000 € p.a.
- Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH: 70.000 € p.a.
- Kammerakademie Potsdam gGmbH: 70.000 € p.a.
- Filmorchester Babelsberg: 50.000 € p.a.
Die Sockelerhöhung unterliegt keiner Dynamisierung. Die Förderung des Filmorchesters erfolgt seitens der LHP erstmalig.
Zudem beabsichtigt die LHP die tarifliche Entwicklung proportional mit zu berücksichtigen.
Die Gewährung der voran genannten Erhöhungen stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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