Antrag - 23/SVV/0693
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastungseffekte durch Freie Träger bei der Schulbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Sep 6, 2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Oct 4, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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Sep 19, 2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit freien Trägern und deren Dachorganisationen über deren Planungen in Potsdam zu führen. Dabei soll mindestens festgestellt werden:
- Welche Schulform wird durch freie Träger angestrebt/geplant;
- zu welchem Zeitpunkt kann/soll dieses Projekt umgesetzt werden;
- welche Unterstützung erhoffen/benötigen die Träger durch die LHP;
- welche Planung durch bestehende Schulen in freier Trägerschaft derzeit angedacht sind; und
wie stellen sich freie Träger Einbeziehungsmöglichkeiten vor?
Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist bis Dezember 2023 zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Gem. MBJS sind „Schulen in freier Trägerschaft [sind] – neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft – ein zusätzliches Angebot in der Bildungslandschaft Brandenburgs, welches seinen Teil dazu beiträgt, die Vielfalt der Bildungsgänge im Land zu gewährleisten. Sie können über besondere pädagogische, weltanschauliche oder religiöse Profile verfügen. Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet man zwischen Ersatzschulen, die staatliche Schulen einer bestimmten Schulform ersetzen, und sogenannten Ergänzungsschulen.
Ersatzschulen sind allgemeinbildende oder berufliche Schulen in freier Trägerschaft, die den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen und vom Bildungsministerium als Ersatzschule genehmigt sind. Sie können die Bildungsgänge durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts prägen. Ersatzschulen sind durch das Bildungsministerium zu genehmigen (genehmigte Ersatzschule) und können unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer anerkannten Ersatzschule erhalten. An anerkannten Ersatzschulen erworbene Abschlüsse, Zeugnisse und Versetzungsentscheidungen haben die gleiche Gültigkeit wie an den entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft. „
Das rasante Wachstum der Stadt, die Verpflichtung zur Aufnahme immer mehr Flüchtlingsfamilien mit schulpflichtigen Kindern sind für die Landeshauptstadt Potsdam eine besondere Herausforderung, den Schulbedarf rechtzeitig und angemessen zu decken. Neben diesem Bedarf entsteht gerade am Wissenschaftsstandort Golm ein besonderer Bedarf, sich im Bereich Schulen auch international aufzustellen und Angebote auch für Gastwissnschaftlerfamilien vorzuhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70 kB
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