13.02.2018 - 3.1.6 Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Landes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 13.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Wollenberg bringt die Anträge der Fraktion im Block ein und erläutert diese kurz. Im Nachgang werden die Anträge im Einzelnen beraten.
Herr Viehrig fragt, ob mit Annahme des Antrages in irgendeiner Weise die Flexibilität bei der Umsetzung von Projekten beeinflusst werde.
Herr Gessner führt dazu aus, dass man beispielsweise eine Summe x für das entsprechende Haushaltsjahr zur freien Verfügung stellen könne. Sobald die Prioritätenliste vorliegt könnte diese Summe den jeweiligen prioritären Maßnahmen flexibel zugeordnet werden. Durch dieses Verfahren könne man auf der einen Seite die Flexibilität wahren, auf der anderen Seite eine Verbindlichkeit herstellen.
Herr Wollenberg erläutert, dass es bereits eine Schulentwicklungsplanung, sowie eine Kitaplanung gebe. Mit dem vorliegenden Antrag soll, ähnlich der bereits vorhandenen Planungen, eine verbindliche Bedarfsfeststellung auch für Sportflächen erarbeitet werden.
Herr Gessner weist auf den deutlichen Unterschied zwischen der Schul- und der Sportentwicklungsplanung hin. Es gibt bei der Sportentwicklungsplanung nicht den gleichen Input wie bei der Schulentwicklungsplanung. In der Schulentwicklungsplanung kann durch Prognosen ungefähr festgestellt werden,
wie viele Schüler, Klassen und Züge es in den nächsten Jahren geben wird.
Die Sportentwicklungsplanung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
Zunächst wird eine statistisch signifikante Bürgerbefragung zum Sport- und Sozialverhalten durchgeführt, um festzustellen was die BürgerInnen für Sportarten und Sportangebote präferieren und welche Trends es gibt.
Diese wird für einen mittelfristigen Zeitraum von 10 15 oder 20 Jahren gemacht und ist nicht so schnelllebig, daher haben viele Städte gar keine Sportentwicklungsplanung.
Natürlich gibt es auch Bestandteile die alle 3 bis 5 Jahre aktualisiert werden müssen, was allerdings anhand der Prioritätenliste bereits regelmäßig und aktuell geschieht.
Es wird sich darauf verständigt, dass die Formulierung des Antrages von der Fraktion überarbeitet wird.
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Sportentwicklungsplan für die Landeshauptstadt Potsdam ist regelmäßig fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung künftig jeweils zum Beschluss vorzulegen.
Die Inhalte sollen damit verbindliche Grundlage für zukünftige Investitions- und Haushaltsplanungen werden.
Begründung:
Die LHP erarbeitet in regelmäßigen Abständen in Kooperation mit der Universität Potsdam eine Sportentwicklungsplanung. Dabei werden die Bedarfe für den Schul-, den organisierten und den nicht organisierten Freizeitsport erfasst und erforderliche Flächen und Ausstattungen für Sportanlagen dargestellt. Bisher wird diese Planung der SVV allerdings nur als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben. In den Investitionsplanungen werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur Maßnahmen berücksichtigt, die sich mit einem schulischen Bedarf rechtfertigen lassen. Mit dem Beschluss soll erreicht werden, dass die Sportentwicklungsplanung künftig ebenso wie der Schulentwicklungs- oder der Kita-Bedarfsplan von der SVV beschlossen und damit verbindliche Planungsgrundlage für künftige Haushalte wird. Damit soll gesichert werden, dass die vielfältigen Interessen des Vereinssports und des nicht organisierten Freizeitsports in der Stadt bei künftigen Entwicklungen besser berücksichtigt werden müssen