13.02.2018 - 3.1.12 Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Landes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Viehrig bringt den Antrag stellverstretend für die FDP-Fraktion ein.

 

Frau Aubel merkt an, dass eine Erhöhung aus Sicht der Verwaltung zu befürworten sei und dafür im Jahr 2018 100.000,-€ eingestellt worden sind. In den Vorjahren waren es 50.000,-€.

 

Frau Beck wirft ein, dass man auf die Vorstellung des Schulwegsicherungskonzeptes im April warten solle um festzustellen welcher Bedarf überhaupt bestehe. Dem schließt sich Herr Wollenberg an.

 

Da die FDP-Fraktion nicht anwesend ist, wird sich darauf geeinigt, dass Herr Viehrig die Diskussionspunkte an die Fraktion heranträgt und der Änderungsantrag vom Ausschuss für Bildung und Sport zur Kenntnis genommen wird.

 

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Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die jährlichen Aufwendungen für die Schulwegsicherheit auf € 250.000 zu erhöhen.

 

Begründung:

Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf bei der Sicherung der Schulwege. Die Verwaltung hat vor dem Kreiselternrat diesen Sicherungsaufwand mit ca. € 1,4 Mio beziffert. Bei den in der Vergangenheit eingesetzten Mittel von T€ 70 p.a. würde es 20 Jahre dauern bis alle heute bekannte Risiken bei heute schon bestehen Schulwegen beseitigt sind. Dies ist gegenüber den Kindern und Eltern nicht zu rechtfertigen.

 

Finanzierung: Die prognostizierten Steuereinnahmen sind--auch aufgrund der neuesten Schätzungen zum Wachstum des BIP, die jene vom Herbst 2017 deutlich übertreffen- entsprechend nach oben zu korrigieren. Sollten Widererwarten die tatsächlichen Steuereinnahmen 2018/2019 nicht ausreichen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren, ist der Ausgleich(Fehlbetrag) des ordentlichen Ergebnisses der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 durch Verwendung von Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses herbeizuführen.( § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung Brandenburg).

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Der Änderungsvorschlag wird zur Kenntis genommen.