13.02.2018 - 3.1.16 Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Landes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.16
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 13.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Beck bringt den Antrag ein. Sie betont auf Nachfrage von Herrn Viehrig, dass die Deckungsquelle im Antrag derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer noch überarbeitet / geändert wird.
Auf Grund der zum jetzigen Zeitpunkt noch fehlenden Zahlen wird sich darauf geeinigt, den Antrag noch einmal mit in die Fraktion zu nehmen.
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Haushaltssatzung der LHP für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Ds 17/SVV/0951) wird wie folgt ergänzt:
In den Hallen- und Freibädern der Bäderlandschaft Potsdam GmbH werden die Tarife für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre auf 1,00Euro für die normale Besuchszeit festgesetzt.
Deckungsquelle: Die Einnahmen aus den Gebühren für Unterbringung und Versorgung im Wohnheim Luftschiffhafen werden erhöht und der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt wird entsprechend gesenkt.
Begründung:
Schwimmen gehört zu den grundlegenden Fähigkeiten, die für ein selbstbestimmtes Leben und die Persönlichkeitsentwicklung unverzichtbar sind. Leider nehmen die Schwimmfähigkeiten besonders bei Kindern immer weiter ab. Der Deutsche Schwimmlehrerverband stellt fest, dass 50% der abgehenden Viertklässler nicht schwimmen können. Im Jahr 2016 ertranken laut DLRG in Brandenburg 31 Personen beim Baden in unbeaufsichtigten Gewässern. Im Vergleich dazu starben im Straßenverkehr 121 Personen (aus Verkehrsunfallbilanz). Bei den Ertrunkenen ist insbesondere unter Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahren eine dramatische Steigerung zu erkennen (deutschlandweit von 52 in 2015 auf 91 in 2016).
Die Seen in Potsdam und Brandenburg stehen allen offen und haben gute Wasserqualität. Der Antrag soll die Zugangsbarrieren senken, die Kinder und Jugendliche davon abhalten, zu schwimmen. Außerdem sollte das Einkommen der Eltern kein Hinderungsgrund für den Badbesuch der Kinder und Jugendlichen sein.