13.02.2018 - 3.1.15 Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Landes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Beck bringt den Antrag ein.

 

Frau Aubel  betont, dass mit einer Erhöhung der Honorare die von den Dozenten benannte prekäre Situation, wenn man sich ausschließlich über Tätigkeiten bei der Volkshochschule finanziert und damit seinen Lebensunterhalt gestaltet, nicht abgefedert werde. Dazu müsste laut Untersuchungen das Honorar mindestens zwischen 55 und 65 € pro Unterrichtseinheit liegen. Sie plädiert eher dafür grundsätzlich die Honorarordnung anzupassen und vor dem Hintergrund der jeweiligen Eignung / Ausbildung des Dozierenden ein differenziertes Honorar zu zahlen. Es bestehe durchaus ein Unterschied, ob man einen Bewegungskurs, Handwerkskurs etc. anbietet, für den es einer anderen Vorbildung bedarf als beispielsweise ein Sprachkurs, für den eine akademische Ausbildung nötig ist. Darüber hinaus könnte auch im Bereich Integration und Grundbildung mit Festanstellungen gearbeitet werden. Seitens der Verwaltung seien hier jedoch keine Stellen und/oder Mittel im Haushalt etatisiert worden. 

 

Frau Naundorf schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass spezifiziert werden soll, für welche Kursleitende eine Anpassung stattfinden soll. Sie befürchtet, dass bei einer generellen Erhöhung die Kurse teurer werden müssten.

 

Frau Aubel ergänzt dazu, dass Potsdam mit den jetzigen Kosten für die Kurse bereits über dem Durchschnitt läge. In Berlin beispielsweise liegt ein Kurs durchschnittlich bei 2,35 € pro Kurseinheit, in Potsdam bereits bei 4,- €. Da die Volkshochschule weiterhin ein Angebot für die breite Masse bleiben muss, dürfen die Kursteilnehmer nicht noch stärker belastet werden.

 

Herr Wollenberg schlägt vor, diejenigen Dozenten, die hauptberuflich an der Volkshochschule tätig sind, fest anzustellen. Damit befänden sie sich in einem Anstellungsverhältnis und erhielten kein Honorar mehr sondern ein Gehalt. Er regt an, den Antrag noch einmal zu überarbeiten und ihn mit einer differenzierteren Formulierung zu gestalten.

 

Frau Beck erläutert, dass sich der Antrag an dem bereits bestehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung orientiert. Sie nimmt den Antrag allerdings noch einmal mit in die Fraktion um die Formulierung zu überarbeiten.

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Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die einschlägigen Haushaltsstellen für die Ausgaben der Volkshochschule so anzupassen, dass eine Erhöhung der Honorarsätze für Kursleitende an der VHS von 30 auf 35 Euro/Unterrichtsstunde glich ist.

 

Die Mehrkosten von voraussichtlich ca. 200.000 € sollen aus Minderaufwendungen für Kassenkreditzinsen und aus Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gedeckt werden.

 

Begründung:

Bereits 2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Erhöhung der Honorarsätze für Kursleitende an der VHS, von 30 auf 35 Euro zu erhöhen. Leider wurde dieser klare Autrag vom Oberbürgermeister nicht umgesetzt. Wir stellen das Anliegen daher noch einmal ausdrücklich zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt den Änderungsantrag zur Kenntnis.