27.05.2003 - 4.1 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Lohrenz (FB Grün- und Verkehrsflächen)  Herr Lohrenz informiert die Anwesenden über die redaktionellen Änderungen.

            Im Anschluss werden von Herrn Jäkel Änderungsanträge gestellt, zu denen er einige Erläuterungen gibt.

 

            Anschließend erfolgt eine Diskussion zu den Änderungsanträgen von Herrn Jäkel. Herr Lehmann macht deutlich, dass die Verwaltung auf viele Änderungswünsche od. Ergänzungswünsche eingegangen ist. Es stehen aber noch die Änderungsanträge von Herrn Dr. Seidel und Herrn Lehmann zur Abstimmung.

 

            Zum Änderungswunsch von Herrn Jäkel zu § 3 (2) macht Herr Mannhöfer auf die Notwendigkeit höherer Zinszahlungen für die Stadt aufmerksam.  Es wird durch die Reduzierung der Prozentzahl nicht viel billiger für die Anwohner. Man muss aber dringend auf die Finanzsituation der Stadt Potsdam Rücksicht nehmen.

            Frau Dr. von Kuick-Frenz macht darauf aufmerksam, dass eine Reduzierung zu Lasten der zu zahlenden Zinsen der Stadt gehen würde.

            Frau Hüneke bittet, die Diskussion hier zu beenden und die Änderungsanträge abzustimmen.

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            Folgende Änderungsanträge werden gestellt:

 

            Herr Jäkel:

            § 3(2) Der Anteil der Beitragspflichtigen am  beitragsfähigen Aufwand nach Absatz 1 Satz 2 wie folgt festgesetzt:

3.  Hauptverkehrsstraßen

a)  Fahrbahn                     20%            (statt 30%)

b)  Radweg                      20%             (statt 30%)

 

 

            Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                   6

            Nein-Stimmen:            0

            Enthaltungen:            0

 

 

             § 4(2) 2. Faktor 0,5

In der textlichen Aufzählung werden die „Dauerkleingärten“ entfernt.

 

            Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                   5

            Nein-Stimmen:            1

            Enthaltungen:            0

 

            Zu § 5 (1)       

            Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel:

            ..., kann die Landeshauptstadt Potsdam in Einzelfällen Vorausleistungen auf...

           

            Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                   6

            Nein-Stimmen:            0

            Enthaltungen:            0

 

Zu § 5 (2)

            Statt 80  auf max. 40 % ändern

 

            Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                   3

            Nein-Stimmen:            1

            Enthaltungen:            2

 

Änderungsanträge von Herrn Jäkel:

§ 7(1) Kostenspaltung:

Der Beitrag bzw. die Vorausleistung können ..... gesondert und in Reihenfolge des für den Beitragspflichtigen nutzbaren Baufortschritts erhoben werden.

 

            Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                    6

            Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen: 0

 

§ 10  Beteiligung der Anlieger  (neu einzufügen aus der            gültigen Satzung vom 20.11.1997)

Die Verwaltung hat die betroffenen Anlieger frühzeitig von der Entscheidung über die eine Straßenbaumaßnahme zu informieren. Spricht sich eine Mehrheit der Anlieger gegen die geplante Straßenbaumaßnahme aus, ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

§ 11 In-Kraft-Treten....  (bisheriger § 10)

 

Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                    6

            Nein-Stimmen:            0

            Enthaltungen: 0

           

Gesamtabstimmung der DS 03/SVV/0293 mit vorgenannten Änderungsanträgen:

 

Abstimmungsergebnis:

            Ja-Stimmen:                   6

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:            0

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen zur Vorlage