04.07.2018 - 4 Informationen der Verwaltung zum weiteren Verfa...

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Frau Holtkamp erläutert den derzeitigen Sachstand und stellt die Planungen vor. Entstehen sollen Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser.

 

Folgende  Zeitschiene ist geplant:

 

Ab 09.07.2018 erfolgt  die frühzeitige Behörden- und Fachbereichsbeteiligung

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt ist für den  19.07.2018 vorgesehen; diese  erfolgt in der Zeit vom 30.07.-24.08.2018 .

 

Die Einbringung der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Straße" ist für die  Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2018  geplant.

Teil der Beschlussvorlage werden:

- der Aufstellungsbeschluss

- die Abwägung der frühzeitigen Beteiligungsergebnisse

- die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplanes

- sowie der Auslegungsbeschluss sein.

 

Angestrebt wird die Beschlussfassung der Vorlage in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2018.

 

Danach erfolgt am 28.12.2018 die ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt.

 

Dem folgt im Januar 2019 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan- Entwurf.

Im Frühjahr 2019 (März/April)  soll die Einbringung der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss in die Stadtverordnetenversammlung und im April/Mai 2019, die Beschlussfassung der Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Noch im Maichsten Jahres ist dann gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zu erklären, ob der erteilte Vorbescheid zurück genommen wird.

 

Gemäß § 46 Abs.  1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) ist der Ortsbeirat im gesamten Verfahren anzuhören und zu beteiligen.

 

Frau Holtkamp  betont,  dass die Landeshauptstadt sehr konstruktiv sowohl mit dem MIL als auch mit der Firma Semmelhaack zusammenarbeitet.

Es seien einvernehmliche  Lösungen gefunden sowie vereinbart worden, dass der Bauvorbescheid zurückgestellt wird.

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