28.11.2018 - 4.1 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wartenberg bringt die Vorlage ein.

Diskussionsbedarf besteht nicht; die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die dem Ortsvorsteher im 3. und 4. Quartal 2018 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen entstandenen Kosten, bis zu einer Höhe von insgesamt 450,00 €.

 

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Anlagen