28.05.2003 - 5 Neufassung "Stadtordnung"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schiemann bringt die Vorlage ein und verweist auf die
intensive Beratung der dafür eigens gebildeten Arbeitsgruppe. Gemeinsam mit
Vertretern der Fraktionen wurden die jetzt vorliegenden Ergebnisse erarbeitet
und sorgfältig abgewogen. (Das Protokoll der AG liegt den
Hauptausschussmitgliedern schriftlich vor.) Die Änderungen und Ergänzungen
liegen den Hauptausschuss– mitgliedern in einer modifizierten Fassung der
Stadtverordnung vor und sind durch Fettdruck bzw. Durchstreichen
gekennzeichnet.
Frau Geywitz als Vorsitzende des Ausschusses für RSOU,
betont das Anliegen dieses
Ausschusses, die Hinweise und Anregungen der an der Diskussion beteiligten
Bürger zu berücksichtigen und die Stadtordnung leichter handhabbar zu machen.
Sie bittet um Zustimmung zu der jetzt vorliegenden Fassung, die einen breiten
Konsens im Ausschuss gefunden habe.
Herr Dr. Scharfenberg hebt hervor, dass die öffentliche
Diskussion richtig war und die Hinweise nun auch in gewisser Weise
Berücksichtigung gefunden haben. Seine Fraktion werde der Stadtordnung
zustimmen.
Frau Dr. Lotz verweist auf einen Änderungsantrag ihrer
Fraktion, in dem es um die vielen Imbissbuden gehe, die nun mal sehr
fetthaltige Lebensmittel produzieren und damit auch die Umgebung stark
verschmutzen. Die Rückstände z. B. auf Gehsteigen lassen sich nicht so einfach
beseitigen. Ihr reiche es nicht, dass dazu auf die Regelung der
Gaststättenverordnung verwiesen werde.
Frau Geywitz begründet die Ablehnung dieses
Änderungsantrages, weil entsprechende Regelungen nicht umsetzbar wären. Die
Käufer derartiger Produkte essen nicht nur direkt an der Imbissbude, sondern
tragen die Produkte mit sich herum.
Auf die Nachfrage von Herrn Mühlberg, ob die im § 6 der
Stadtordnung enthaltene Nummerierung nicht bereits im Landesrecht ausreichend
geregelt sei, antwortete Herr Schiemann, dass dies so konkret dort nicht
geregelt sei.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die
Stadtordnung einschließlich der Änderungen des Ausschusses für RSOU zu
beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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