19.06.2018 - 6.8 Vorform eines Bürgerhaushalt im OT Groß Glienic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Zusätze:
- Andreas Menzel
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 19.06.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Menzel bringt den Antrag ein. Frau Malik äußert sich skeptisch zu der Vermengung von Mitteln für einen Bürgerhaushalt mit der Bereitstellung von Mitteln, die der Ortsbeirat von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt bekommt zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen (gem. § 46 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung – BbgKVerf.).
Herr Mensch wünscht sich solch ein Forum für den gesamten Potsdamer Norden. Diese Idee, als Stärkung der nördlichen Ortsteile wird von Herrn Sträter unterstützt, jedoch der Vorschlag zur Finanzierung widerspreche den Regelungen für Zuwendungen. Herr Manteuffel findet den Begriff „Bürgerhaushalt“ als unglücklich gewählt und spricht sich dafür aus, 5.000,00 € als „Topf“ für die Vorschläge der Bürger vorzuhalten, um Ideen zu sammeln. Herr Menzel sehe sehr wohl die Förderung der örtlichen Gemeinschaft. Er gehe von einem einfachen Verfahren und max. 10 Vorschlägen aus. Er wäre bereit, den Antragstext zu ändern von
„…Dafür sind in einer ersten Stufe 50% der jährlichen Mittel für die Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft verbindlich zur Verfügung zu stellen. …“
In
„…Dafür sind in einer ersten Stufe 30% der jährlichen Mittel für die Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft verbindlich zur Verfügung zu stellen. …“
Der Antrag wird anschließend zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten, im Jahr 2019 in Groß Glienicke eine Vorform eines Bürgerhaushaltes durchzuführen. Dafür sind in einer ersten Stufe 50% der jährlichen Mittel für die Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft verbindlich zur Verfügung zu stellen.