19.06.2018 - 6.9 Schulwegesicherung im OT Groß Glienicke!

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Blaser wendet ein, dass der Oberbürgermeister der Ansprechpartner sei und seines Erachtens nach der Bringe- und Holverkehr vor der Schule in dem überarbeiteten Konzept enthalten sei.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder verständigen sich darauf, dem anwesenden Schulelternsprecher, Herrn Vogt, das Wort zu erteilen. Dieser führt aus, dass sie bezüglich des Bringe- und Holverkehrs vor der Schule, zusammen mit dem Revierpolizisten Herrn Pirschel, selbst etwas unternommen und auch mit den beteffenden Eltern gesprochen haben. Es sei spürbar besser geworden. Viele Maßnahmen seien in Umsetzung. Er gibt zu bedenken, dass das Konzept für die gesamten Schulen in Potsdam erarbeitet wurde.

 

Herr Manteuffel kritisiert die Ausführungen von Herrn Vogt und er sei dafür, mit diesem Antrag Druck auf die Verwaltung auszuüben. Nach einer Diskussion:

        den Antrag zurückzuziehen und zuerst mit den zuständigen Personen zu reden, um ihn dann später einzubringen

        die ungesicherte Überquerung über die B 2 in Richtung Schule als erstes im Antrag zu nennen

meldet sich Herr Kaminski zur Geschäftsordnung und beantragt, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen 29 Punkt 6. i.V.m. § 22 Punkt 1 a) Geschäftsordnung der Stradtverordnetensversammlung). Zur Begründung führt er an, dass der falsche Adressat angesprochen werde und der Antrag im 2. Satz, 3. Anstrich eine diffamierende Bezeichnung enthält.

 

Abstimmung:

Den Antrag als unzulässig zurückzuweisen wird

 

mit 4 Ja-Stimmen bestätigt,

bei 3 Nein-Stimmen

und einer Stimmenthaltung.

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten, anders als im Bericht des Oberbürgermeisters (s. DS 18/SVV/0225) beschrieben, vorhandene Mängel in der Schulwegesicherheit mit geeigneten Mitteln zu begegnen. Dabei sind

 

- die Bringe- und Holverkehre vor der Schule,

- fehlende Bürgersteige auf dem Triftweg und der Bergstraße und

- ungesicherte Überquerungen über die B2 (von der Stiefelburg) in Richtung Schule

 

zu benennen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, diese vom Ortsbeirat  erkannten Gefahrenpunkte durch ein unabhängiges Büro bewerten zu lassen. Das Büro soll auch Verbesserungsvorschläge mit einer 1. grob überschlägigen Kostenschätzung abgeben.