18.09.2018 - 6.2 Uferlandschaft Groß Glienicker See mit öffentli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Malik bringt den Antrag ein und streicht im 2. Absatz den 2. Satz wie folgt:

 

Der Ortsbeirat respektiert das Vorhandensein privater Uferflächen zwischen Uferweg und See, die nicht gegen den Willen der Eigentümer betreten werden dürfen. Er bittet den Oberbürgermeister, durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung) auf die Unterschiede bei der Betretbarkeit öffentlicher und privater Uferbereiche hinzuweisen.

 

Herr Menzel schlägt vor, im 2. Absatz auch den 1. Satz zu streichen. Dem widerspricht Herr Sträter und weist auf die Wichtigkeit dieses Satzes hin. Nach einer kurzen Diskussion beantragt Herr Menzel die Streichung des Halbsatzes wie folgt:

 

Der Ortsbeirat respektiert das Vorhandensein privater Uferflächen zwischen Uferweg und See, die nicht gegen den Willen der Eigentümer betreten werden dürfen.

 

Die Antragsteller, Frau Malik und Herr Sträter, übernehmen diese Streichung. Herr Sträter stellt den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf namentliche Abstimmung zu diesem Antrag wird

 

mit 3 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen

und 3 Stimmenthaltungen.

 

Anschließend stellt Herr Sträter den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat bekräftigt sein Ziel, dass die Uferlandschaft am Groß Glienicker See mit durchgehend öffentlichem Uferweg gestaltet wird. Er bittet den Oberbürgermeister, alles Notwendige zu unternehmen, um die Durchsetzung des öffentlichen Uferweges gemäß Bebauungsplan juristisch oder durch Vereinbarungen so schnell wie möglich zu erreichen.

 

Der Ortsbeirat respektiert das Vorhandensein privater Uferflächen zwischen Uferweg und See.

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, an geeigneten Stellen im Bereich der öffentlichen Uferflächen durch Aufastung und, wo möglich, Fällmaßnahmen bzw. Beseitigung beschädigter/abgebrochener Bäume Sichtbeziehungen zwischen Uferweg und See herzustellen.

 

Wo es möglich ist, bittet der Ortsbeirat den Oberbürgermeister, durch Inanspruchnahme von Vorkaufsrechten Uferflächen zu erwerben.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen