18.09.2018 - 6.10 Verletzung der Sorgfaltspflicht des Ortsvorsteh...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Blaser meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt die Abstimmung ohne Debatte.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Abstimmung ohne Debatte dieses Tagesordnungspunktes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Somit stellt Herr Sträter den Antrag zu Abstimmung:

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat von Groß Glienicke rügt, dass der gewählte Ortsvorsteher, in Bezug auf die Sperrung des Glienicker Seeufers nicht seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und so der Gemeinde Schaden zugefügt hat.

 

Der Ortsbeirat stellt fest, dass in seiner Sitzung am 16.05.2017 bei der Beratung zur Drucksache 17/OBR/0079 Zäune am Seeufer entfernen! der Ortsvorsteher fälschlicherweise eine Aussage getroffen hat. Aus dem Protokoll der Sitzung „Herr Sträter gibt zu Bedenken, dass die Seepromenade 39 ein Grundstück ist, das nicht gesperrt sei (das Grundstück daneben schon). Der Zaun sei von der Verwaltung genehmigt worden, bis zum Zeitpunkt der Verlegung des Uferweges. Daher könne man über den Antrag in der vorliegenden Fassung nicht abstimmen.“

 

Der Ortsbeirat stellt weiter fest, dass in seiner Sitzung am 19.12.2017 zur Beratung der Drucksache 17/OBR/0079 Zäune am Seeufer entfernen! die Leiterin des Rechtsamtes der Stadt Potsdam mitteilte, dass keinerlei Genehmigung oder vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass sein Ortsvorsteher in der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters am 04.01.2018 der Ortsvorsteher entgegen der Aufklärung in der Sitzung am 19.12.2017 gegenüber Medienvertretern diese Aussage wiederholte und damit trotz besseren Wissens die Öffentlichkeit angelogen hat.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 5 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und einer Stimmenthaltung.