18.09.2018 - 6.12 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 2 zwischen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Malik bringt den Antrag ein und ändert im 1. Satz von ... auf Tempo 80 in „... auf Tempo 70…“. Herr Kaminski bittet um Streichung der Passage im 1. Satz „Der Ortsbeirat bittet den Landesstraßenbaubetrieb, auf der B 2 zwischen Fahrland und Groß Glienicke/ Am Schlahn eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 (soweit nicht bereits weitergehende Temporeduzierungen verfügt sind) einzuführen.“ Diese Streichung wird von den Antragstellern übernommen.

 

Anschließend stellt Herr Sträter den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat bittet den Landesstraßenbaubetrieb, auf der B 2 zwischen Fahrland und Groß Glienicke/Am Schlahn eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 einzuführen. Ab dem Abzweig Am Schlahn soll eine Temporeduzierung zunächst auf 60, vor dem Kreisel auf Tempo 50 verfügt werden.

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, sich beim Landesstraßenbauamt dafür einzusetzen, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen