18.09.2018 - 6.15 Der Ortsvorsteher, Gleicher unter Gleichen! Wis...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Mensch bringt den Antrag ein. Frau Malik beantragt die Abstimmung ohne Debatte; dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat stellt fest, dass sein Ortsvorsteher ein Sprecher des Ortsbeirates ist, der Ortsvorsteher ist Gleicher unter Gleichen und dient dem Rat als dessen Sprecher! Aus gegeben Anlass verwahrt sich der Ortsbeirat mit aller Entschiedenheit gegen den Eindruck, als ob der Ortsvorsteher sein dienendes Amt für seine parteipolitischen Selbstdarstellungen zu instrumentalisieren versucht.

 

Wenn der Ortsvorsteher Pressemeldungen heraus gibt, so hat er diese vorher sämtlichen Mitgliedern des Ortsbeirates zur Kenntnis zu geben. Pressemitteilungen, die nicht durch Beschlüsse des Ortsbeirates legitimiert sind, dürfen nicht im Namen der Ortsvorsteher herausgegeben werden.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, Mitteilungen an den Ortsbeirat unmittelbar an alle Mitglieder direkt zu übermitteln.

 

Der Oberbürgermeister wird darum gebeten, bei vom Ortsvorsteher an ihn heran getragenen Anliegen, sich immer die entsprechenden Beschlüsse des Ortsbeirates zeigen zu lassen, auf die sich der Ortsvorsteher bezieht.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 5 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme.