13.11.2018 - 6.11 B-Plan GG08 Seepromenade / Dorfstraße nicht gef...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Frau Malik betont, dass sie einige Formulierungen im Antrag nicht mittragen könne. Herr Sträter stimmt dem zu und bemerkt, dass der Antrag Unterstellungen beinhalte, die auch er nicht mittragen könne. Der Antrag könne aus seiner Sicht so nicht beschlossen werden. Herr Menzel widerspricht dem. Anschließend wird der Antrag von den Mitgliedern des Ortsbeirates wie folgt geändert:

 

  1. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten darzustellen, wie er das Planungsziel des B-Plans GG 8 einer öffentlichen Grünfläche erreichen will., wenn wie in jüngster Vergangenheit Vorkaufsrechte, auch bei Verkäufen der BIMA, nicht ausgeübt werden.

 

  1. Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister weiter am Planungsziel öffentliche Grünfläche festzuhalten. und teilt ihm seine Besorgnis mit, dass anderenfalls Normenkontrollklagen erfolgreich sein könnten.

 

  1. Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister um Aufklärung, wieso dieser über die Ausübung von Vorkaufsrechten. sowohl bei Verkäufen der BIMA als auch von Privat in letzter Zeit nicht ausgeübt hat.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine anonymisierte Kopie des Urteils der jüngsten Entscheidung und der Urteilsbegründung der Baulandkammer im LG Neuruppin (ggf. auch wenn erforderlich vertraulich) den Mitgliedern des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten mitzuteilen, wie er die sowohl von Seiten seines Rechtsbeistandes Dr.  Beckmann vor dem LG Neuruppin, als auch im Urteilstenor geäerten Rechtsmeinung, dass die öffentlichen Ufergrundstücke von Jedermann zu betreten sind, beurteilt und realisieren will.

 

Da der Antragsteller die Änderungen übernimmt, wird der so geänderte Antrag im Anschluss zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten darzustellen, wie er das Planungsziel des B-Plans GG 8 einer öffentlichen Grünfläche erreichen will.

 

  1. Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister weiter am Planungsziel öffentliche Grünfläche festzuhalten.

 

  1. Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister um Aufklärung über die Ausübung von Vorkaufsrechten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine anonymisierte Kopie des Urteils der jüngsten Entscheidung und der Urteilsbegründung der Baulandkammer im LG Neuruppin (ggf. auch wenn erforderlich vertraulich) den Mitgliedern des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten mitzuteilen, wie er die sowohl von Seiten seines Rechtsbeistandes Dr.  Beckmann vor dem LG Neuruppin, als auch im Urteilstenor geäerten Rechtsmeinung, dass die öffentlichen Ufergrundstücke von Jedermann zu betreten sind, beurteilt und realisieren will.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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