09.07.2018 - 7 Informationen des Ortsvorstehers

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Der Ortsvorsteher informiert zu folgenden Themen:

Stellungnahme der Verwaltung zur DS 18/OBR/0084

Der Graben wird seiner naturgemäßen Entwicklung überlassen.

 

Stellungnahme der Verwaltung zur DS 18/OBR/0083

Die investiven Mittel für die Herstellung des Volleyballfeldes werden für den Doppelhaushalt 2020/2021 beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung zur DS 18/OBR/0082

Ein Tütenspender wird am Spielplatz Laubenweg installiert, die anderen Standort-Vorschläge werden nicht umgesetzt.

 

Der Ortsvorsteher appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich für die Kommunalwahl im Frühjahr 2019 als Kandidat für den Ortsbeirat zur Wahl zu stellen.

 

Zuwendungen für Vereine

Die ortsansässigen Vereine werden gebeten, Anträge auf finanzielle Zuwendungen für Veranstaltungen bzw. Maßnahmen zu stellen.

In diesem Jahr entfällt das Straßenfest in Schmidts Hof.

Die Seniorenweihnachtsfeier wird in diesem Jahr in Golm stattfinden.

Die Senioren haben den Wunsch geäert anstatt Kaffee und Kuchen, Gänsekeule zu bekommen.

Dabei ist der in der Zuwendungsrichtlinie pro Person festgesetzte chstbetrag zu beachten.

 

Grundstückszufahrten

Einige Eigentümer haben von der Stadtverwaltung Anschreiben erhalten, in denen die Kosten für den Ausbau der Grundstückszufahrten mit zum Teil über 3.000,00 aufgeschlüsselt werden.

Der kommissarische Leiter des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wird mit den Betroffenen über die jeweiligen Vorstellungen sprechen; die Kosten werden dann entsprechend angepasst.

Der Ortsbeirat wird im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zu den Zufahrten in kommunaler Zuständigkeit befragt.

r den Ortsbeirat ist nicht nachvollziehbar, warum Grube diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen soll, es ist davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt Potsdam bezüglich ihrer kommunalen Zufahrten mit gutem Beispiel voran geht.

 

Straße am Küssel

Der hintere Bereich der Straße der Straße befindet sich nicht auf Kommunalem Gebiet; zur Bereinigung dieser Situation, war ein Grundstückstausch vereinbart.

Voraussetzung dafür ist vorgesehene Vermessung des Bereiches.

 

 

 

 

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