26.11.2018 - 3.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Gutschmidt bringt die Vorlage ein und schlägt folgende Änderung vor:

An dem Bebauungsplan Nr. 158 „Am Küssel“ OT Grube, welcher in der Prioritätenfestlegung 2019 – 2020 in Priorität 1 Q eingeordnet ist, ist 2019 und 2020 ohne Zeitverzug bzw. Vorziehung anderer Bebauungsplanverfahren weiter zu arbeiten.

Begründung:

Für das in Priorität 1 Q eingeordnete Bebauungsplanverfahren würde laut Aussagen des Fachbereiches Stadtplanung und Stadterneuerung, eine Bearbeitung in diesem Zeitraum kaum bzw. nicht in Frage kommen.

Die Folge wäre, eine auf unbestimmte Zeit verzögerte Schaffung von dringend im Ort Grube aber auch in der Stadt Potsdam benötigtem Wohnraum.

Es kann nicht Ziel einer Prioritätenfestlegung sein, dass Bauvorhaben zwar in die Priorität 1 Q eingeordnet sind, aus Kostengründen, Personalmangel und der Wichtigkeit größerer Projekte in und für die Stadt Potsdam, eine weitere Bearbeitung kleinerer Bebauungsplanverfahren zeitnah nicht stattfindet.

Die Übernahme der Planungskosten eines externen Planungsbüros durch die Eigentümer würde zwar die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen, gibt aber keine Garantie auf einen rechtskräftigen Bebauungsplan 158 „Am Küssel“.

Eine zeitliche Verzögerung wirkt einer für die städtebauliche Qualitätssicherung zur Stärkung der Ortsteilentwicklung der Kulturlandschaft prägenden Hofstrukturen entgegen.

Für Grube wäre es seit der Eingemeindung 1993 der erste Bebauungsplan überhaupt und somit eine für die dörfliche Entwicklung und des Wohnraumbedarfes notwendige Weiterentwicklung.

 

Nach der sich anschließenden Diskussion wird die Vorlage, mit der o.g. Änderung zur Abstimmung gestellt:

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit der genannten Änderung zuzustimmen:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2019 bis 2020 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

An dem Bebauungsplan Nr. 158 „Am Küssel“ OT Grube, welcher in der Prioritätenfestlegung 2019 – 2020 in Priorität 1 Q eingeordnet ist, ist 2019 und 2020 ohne Zeitverzug bzw. Vorziehung anderer Bebauungsplanverfahren weiter zu arbeiten.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage