04.06.2003 - 4.7 Zuwendungen für ambulante soziale und gesundhei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, erklärt namens der Antragsteller/innen, dass sich auf Grund der Vorlage zweckgebundener Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes in Höhe von 413.687,36 Euro der Antrag erledigt hat.

 

Nachfolgender Redebeitrag ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS:

„Ich wollte gerne darum bitten, dass im Protokoll festgehalten wird: Falls bei allen möglichen heutzutage ja ständig auftretenden haushaltspolitischen Entscheidungen von Landesseite Änderungen bei Runderlassen oder sonstigen – weil da ist der Informationsstand der gleiche wie von Herrn Näder und allen anderen im Sozialausschuss – sich Änderungen ergeben sollten, dass wir mit sofortiger Wirkung darüber informiert werden.“

 

(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)

 

Nachdem der Oberbürgermeister eine diesbezügliche sofortige Information zugesagt hat, bestätigt er anschließend, dass es nun doch diese zweckgebundenen Zuweisungen gebe, wenn auch nicht in voller Höhe und der Zuwendungsbescheid liege vor, sodass der Antrag als erledigt angesehen werden kann.

 

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Beschlusstext:

Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.

 

 

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Abstimmungsergebnis: