04.06.2003 - 6.8 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“

    zum 31.12.2001 wird gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2. Dem Werkleiter (Heimleiter), Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2001   Entlastung erteilt.

 

3.   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 511.787,72 DM wird durch den vollständigen Verzehr

der  Gewinnrücklagen in Höhe von 188.390,61 DM und der Kapitalrücklagen in Höhe von 32.302,39 DM teilweise ausgeglichen. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von

291.094,72 DM wird in das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.