04.06.2003 - 6.20 Gültigkeit der Beschlussvorlage lt. DS 00/SVV/0...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kruczek, Fraktion BürgerBündnis, eingebracht. Die Fraktion BürgerBündnis beantragt die namentliche Abstimmung dieses Antrages.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0620 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei  10 Gegenstimmen

und   2 Stimmenthaltungen.

 

 

Persönliche Erklärung

 

Stadtverordneter Kruczek, Fraktion BürgerBündnis:

„Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben: Die Tatsache, dass wir hier nicht in der Lage sind, einen gültigen Stadtverordnetenbeschluss zu bestätigen, beschämt mich, was den Stellenwert von Beschlusslagen in diesem Parlament betrifft und Ihre Art und  Weise, aus Angst vor der Öffentlichkeit hier etwas in den Ausschuss zu überweisen, darüber hier nicht in der Öffentlichkeit abzustimmen – das ist eigentlich eine der traurigsten Augenblicke, die ich hier erlebt habe; das ist einfach Feigheit“.

 

(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit den laufenden Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige Beschlusslage (Siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom 06.12.2000) konsequent einzuhalten.

Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und individuelle Nutzung das Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.

 

 

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Abstimmungsergebnis: