04.06.2003 - 6.20 Gültigkeit der Beschlussvorlage lt. DS 00/SVV/0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Zusätze:
- Stadtverordneter Kruczek, Fraktion BürgerBündnis
- Datum:
- Mi., 04.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kruczek, Fraktion BürgerBündnis,
eingebracht. Die Fraktion BürgerBündnis beantragt die namentliche Abstimmung
dieses Antrages.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung
in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Abstimmung:
Die
Überweisung der DS 03/SVV/0620 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei 10 Gegenstimmen
und 2 Stimmenthaltungen.
Persönliche Erklärung
Stadtverordneter
Kruczek, Fraktion BürgerBündnis:
„Ich
möchte eine persönliche Erklärung abgeben: Die Tatsache, dass wir hier nicht in
der Lage sind, einen gültigen Stadtverordnetenbeschluss zu bestätigen, beschämt
mich, was den Stellenwert von Beschlusslagen in diesem Parlament betrifft und
Ihre Art und Weise, aus Angst vor
der Öffentlichkeit hier etwas in den Ausschuss zu überweisen, darüber hier
nicht in der Öffentlichkeit abzustimmen – das ist eigentlich eine der
traurigsten Augenblicke, die ich hier erlebt habe; das ist einfach Feigheit“.
(Wortlaut
lt. Tonbandaufzeichnung)
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit den laufenden Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige Beschlusslage (Siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom 06.12.2000) konsequent einzuhalten.
Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und
individuelle Nutzung das Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den
bisherigen Konditionen abzusichern.