04.06.2003 - 6.23 Entbürokratisierung des Wohngeldverfahrens

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch die Stadtverordnete Laabs namens der Fraktion >Die Andere< eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Krause beantragt namens der Fraktion PDS:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sowie die verwaltungsinternen Vorschriften für das Wohngeld-bewilligungsverfahren gestützt auf die bisherigen praktischen Erfahrungen der Verwaltungstätigkeit auf weitere Entbürokratisierungsmöglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu überprüfen und eine Zusammenfassung der entbehrlichen Vorschriften dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für  Gesundheit und Soziales bis zum September 2003 zur Erörterung vorzulegen.

 

Diese Ergänzung wird durch die Antragstellerin übernommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Wohngeldanträgen muss künftig keine Bescheinigung mehr darüber beigelegt werden, dass der Vermieter einer Wohnung der Untervermietung zugestimmt hat.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen  sowie die verwaltungsinternen Vorschriften für das Wohngeldbewilligungsverfahren gestützt auf die bisherigen praktischen Erfahrungen der Verwaltungstätigkeit auf weitere Entbürokratisierungsmöglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu überprüfen und eine Zusammenfassung der entbehrlichen Vorschriften dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für  Gesundheit und Soziales bis zum September 2003 zur Erörterung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.