14.06.2018 - 6 Neuwahl Ortsvorsteher/in

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Herr Krause hat in der Ortsbeiratssitzung am 16.11.2017 sein Amt als Ortsvorsteher niedergelegt. Das macht es erforderlich einen neuen Ortsvorsteher zu wählen.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte einen Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 der BbgKVerf. Jedes Ortsbeiratsmitglied hat eine Stimme; gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.

 

Es wird folgender Vorschlag seitens der Ortsbeiratsmitglieder unterbreitet:

 

Frau Dr. Saskia Ludwig

 

Frau Dr. Ludwig übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Philipp und bittet ihn die Wahl durchzuführen.

 

Herr Philipp weist auf die Möglichkeit hin, gemäß § 39 Absatz 1 Satz 6 der BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren eine offene Wahl durchzuführen; dies muss einstimmig - also ohne Gegenstimmen beschlossen werden. Es stimmen alle Mitglieder des Ortsbeirates einer offenen Wahl zu.

 

Die offene Wahl ergibt:

 

Frau Dr. Ludwig erhält                     4 Ja-Stimmen.

 

Damit hat Frau Dr. Ludwig die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und ist als Ortsvorsteherin gewählt. Sie nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Anschließend übernimmt Frau Dr. Ludwig wieder die Sitzungsleitung. Die Neuwahl des Stellvertreters/der Stellvertreterin wird auf die nächste Ortsbeiratssitzung verschoben.

 

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