13.09.2018 - 6 Neuwahl stell. Ortsvorsteher/in

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher und seinen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 der BbgKVerf. Jedes Ortsbeiratsmitglied hat eine Stimme; gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.

 

Es wird folgender Vorschlag seitens Frau Dr. Ludwig unterbreitet:

 

Frau Sylvia Frenzel

 

Es werden keine weiteren Vorschläge gemacht.

 

Frau Dr. Ludwig weist auf die Möglichkeit hin, gemäß § 39 Absatz 1 Satz 6 der BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren eine offene Wahl durchzuführen; dies muss einstimmig - also ohne Gegenstimmen und Stimmenthaltungen beschlossen werden. Es stimmen alle Mitglieder des Ortsbeirates einer offenen Wahl zu.

 

Die offene Wahl ergibt:

Frau Frenzel erhält                                 4 Ja-Stimmen.

 

Damit hat Frau Frenzel die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und ist als stellvertretende

Ortsvorsteherin gewählt. Sie nimmt die Wahl an.

 

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