13.09.2018 - 4.1 Kunstrasenplatz Nowawiese

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Bauer bringt den Antrag ein und fragt an, welche Maßnahmen nunmehr getroffen werden, dass der Platz über eine ausreichende Beleuchtung im Sinne der DIN Norm verfügt und der Platz bis 22 Uhr bespielt werden kann.

 

Herr Richter verweist auf die bereits in den  Ausschüssen geführten Ausführungen und Diskussionen dazu. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es nicht möglich ist, eine DIN gerechte Ausleuchtung zu schaffen. Auch eine Übertragung der daraus entstehenden Risiken auf den Verein kann er nicht folgen. Ein juristisches Gutachten bestätigt den Verbleib von Restrisiken beim Eigentümer- dem KIS. Eine volle Haftungsfreistellung seitens des KIS durch eine Übertragung auf den Verein ist nicht möglich. 

Auch eine Ergänzung der jetzt bestehenden Beleuchtung kann juristisch nicht empfohlen werden, da die Bedingungen der DIN nicht erreicht werden und es eher zu einer erhöhten Blendwirkung kommt. Dies wurde in den Gutachten, die auch der einbringenden Fraktion vorliegen, beschrieben. Dies bejaht Herr Bauer.

 

 

Nach Diskussion lässt  Frau Michalske-Acioglu den Antrag abstimmen:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

 

1

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage