22.06.2018 - 3.1 Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung bei ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Finken bringt die aktuelle Fassung des Antrages ein und gibt Erläuterung.

 

Herr Schubert weist den von Herrn Finken erhobenen Vorwurf, ohne Beteiligung der Fraktionen eine Vorlage erarbeitet zu haben, zurück. Er verweist dabei auf die AG Elternbeitragsordnung, in der neben der Verwaltung die Fraktionen, die AG nach § 78 SGB VIII und der Kita-Elternbeirat vertreten waren.

Er hält es für einen sinnvollen Weg, die offenen Punkte im Vorfeld zu klären. Eine Variante ist, dies in der Arbeitsgruppe zu tun.

So wie in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.06.2018 zugesagt, sind die Mitarbeiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie dabei, dies zu errechnen. Als Empfehlung für die zukünftige Arbeit ist der Punkt 3 des Antrages aus seiner Sicht sinnvoll.

 

Frau Dr. Müller fragt, ob die Verwaltung zum Punkt 3 des vorliegenden Antrages in regelmäßigen Abständen den Arbeitsstand vorlegen oder ob Stadtverordnete an der Erarbeitung beteiligt werden sollen. Der Punkt 3 sollte unter dem Aspekt des Beschlusses zur Satzung 2016 betrachtet werden.

 

Herr Kaiser betont, dass er den Eindruck hatte, dass die AG Elternbeitragsordnung eher einen informellen Charakter hatte, in der die Mitglieder Anregungen und Empfehlungen geben konnten. In Zukunft sollte den Fraktionsvertretern zugestanden werden, hier auch Entscheidungen zu treffen.

 

Herr Finken betont, dass sich die Punkte 1 und 2 des Antrages auf das Jetzt beziehen. Diese sind mit Beschluss am 27.06.2018 erledigt. Der Punkt 3 bezieht sich auf die Zukunft. Die aufgeführten Punkte sind auch im Kompendium benannt.

Herr Finken sieht hier auch die Rolle des Hauptausschusses, der Entscheidungen treffen kann.

 

Herr Schubert empfiehlt, einen Grundsatzbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung fassen zu lassen. Für eine fachlich fundierte Meinung ist einzig der Jugendhilfeausschuss zuständig, der auch ein Entscheidungsgremium ist.

Es sollte der Stadtverordnetenversammlung, dem Hauptausschuss und dem Jugendhilfeausschuss bis Dezember 2018 ein Verfahrensvorschlag vorgelegt werden.

 

Herr Finken übernimmt dies in den Antrag. Die Punkte 1 und 2 können gestrichen werden.

 

Herr Kolesnyk stellt den so geänderten Antrag zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. bei den Beratungen der Empfehlungen der Kita-Beitragsordnung auf den Ermessensspielraum der Stadtverordneten aufmerksam zu machen, darzustellen, welchen Spielraum sie haben, welche verschiedene Modelle/Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf den Haushalt betrachtet wurden und den Vorschlag der Verwaltung ausführlich zu begründen.

 

  1. Die Kalkulation der Höchstbeiträge/Platzkosten vorzustellen.

 

 

  1. Bei der Erarbeitung der für 2019 geltenden Empfehlungen für eine Beitragsordnung die Stadtverordneten frühzeitig einzubeziehen und deren Beschluss bzgl.

 

-          untere/obere Gehaltsgrenze,

-          Berechnung auf der Basis des Brutto- oder Nettoeinkommens,

-          Gehaltsstufen,

-          Verlauf (linear, progressiv, degressiv),

-          Ermäßigungen,

-          Festlegung weiterer einzubeziehender Kosten (z.B. §16 Abs.3 KitaG),

-          he des Zuschusses der LHP,

 

im Rahmen ihres Entscheidungsspielraums vorzubereiten und zur Beschlussfassung einzubringen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung, dem Hauptausschuss und dem Jugendhilfeausschuss ist bis Dezember 2018 ein Verfahrensvorschlag vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage