17.06.2003 - 3.2 Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) erläutert den Anlass für die erneute öffentliche Auslegung durch die Nutzungsänderung des Baufeldes B2. Inhalt der Änderung ist die Ausweisung des bisherigen Gewerbegebietes in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Handel“.

 

Auf verschiedene Nachfragen der Teilnehmer wird durch die Verwaltung und Mitarbeiter des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld eingegangen. So wird u.a. ausgeführt, dass die geplanten Ausweisungen der Handelsflächen insgesamt nicht die von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Obergrenzen für den Einzelhandel im Bornstedter Feld überschreiten werden. Es erfolgt lediglich eine neue Gewichtung. Auch in Bezug auf die A- und E-Maßnahmen wird informiert, dass hier keine veränderte Bilanz die Folge ist.

 

Der Ausschussvorsitzende übermittelt den Verweis von Frau Dr. Focke (hat sich zur heutigen Sitzung entschuldigt) auf den A.T.U.-Laden an der B2 als denkbar schlechtes Beispiel und die Frage, wie in Zukunft auch auf die Qualität der Architektur Einfluss genommen werden kann.

 

Herr Jesse (ET BF) erläutert dazu, dass etwas Qualitätvolleres in Bezug auf die Außengestaltung gewünscht sei; Vorgaben in dieser Richtung werden Architekten und Bauherren mit dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gegeben.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Den Bebauungsplanes Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ gemäß § 3 Abs. 3 erneut öffentlich

            auszulegen.

 

      2.   Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 8      

            Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:         0

Enthaltungen:          0

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Anlagen zur Vorlage