17.06.2003 - 3.2 Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Baumgart (Bereich
Stadterneuerung) erläutert den Anlass für die erneute öffentliche Auslegung
durch die Nutzungsänderung des Baufeldes B2. Inhalt der Änderung ist die
Ausweisung des bisherigen Gewerbegebietes in ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Handel“.
Auf verschiedene Nachfragen
der Teilnehmer wird durch die Verwaltung und Mitarbeiter des Entwicklungsträgers
Bornstedter Feld eingegangen. So wird u.a. ausgeführt, dass die geplanten
Ausweisungen der Handelsflächen insgesamt nicht die von der
Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Obergrenzen für den Einzelhandel im
Bornstedter Feld überschreiten werden. Es erfolgt lediglich eine neue
Gewichtung. Auch in Bezug auf die A- und E-Maßnahmen wird informiert, dass hier
keine veränderte Bilanz die Folge ist.
Der Ausschussvorsitzende
übermittelt den Verweis von Frau Dr. Focke (hat sich zur heutigen Sitzung
entschuldigt) auf den A.T.U.-Laden an der B2 als denkbar schlechtes Beispiel
und die Frage, wie in Zukunft auch auf die Qualität der Architektur Einfluss
genommen werden kann.
Herr Jesse (ET BF)
erläutert dazu, dass etwas Qualitätvolleres in Bezug auf die Außengestaltung
gewünscht sei; Vorgaben in dieser Richtung werden Architekten und Bauherren mit
dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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