17.06.2003 - 3.5 Selbstbindungsbeschluss integrierter Städtebaul...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass der aktualisierte städtebauliche Rahmenplan „Am Schlaatz“ auf der Grundlage der Rahmenplanung von 1997 basiert, aber gleichzeitig Bezug auf die sich veränderten Bedarfe und Rahmenbedingungen im Wohngebiet nimmt. Er macht Aussagen zu Konzepten, Zielen und Strategien der städtebaulichen Weiterentwicklung. Frau Dr. von Kuick-Frenz benennt die Schwerpunkte der Aktualisierung des Rahmenplanes und verweist auch hier darauf, dass die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen und die Aktualisierung des integrierten städtebaulichen Rahmenplanes parallel erfolgten. Der Rahmenplan nahm die Vorschläge des Stadtentwicklungskonzeptes auf, vertiefte und konkretisierte sie ggf. – damit fand eine Verknüpfung beider Planwerke statt; d.h. keine Konkurrenz.

Bei dem Vorschlag für die neue Erschließungsstraße (Stärkung der Zentrenfunktion) handelt es sich nur um eine Option, die der weiteren Überprüfung und ausdrücklich eines gesonderten Beschlusses bedarf.

 

Herr Jäkel erinnert an die vor ca. 1 Jahr im Ausschuss erfolgte Diskussion zur Erschließungsstraße und gibt nähere Erläuterungen zu dem von ihm bereits zur letzten STVV gestellten Änderungsantrag:

Der 2. Absatz ist zu streichen und wie folgt zu ersetzen:

„Die Maßnahme 2.1 Erschließungsstraße parallel zur Straße „An der Alten Zauche“ wird nach eingehender Beteiligung der Anwohner und der Wohnungsvermieter aus dem Rahmenplan entfernt.“

 

Nach vielfältigen Äußerungen der Ausschussmitglieder und der Verwaltung stellen Herr Dr. Seidel und Herr Jäkel gemeinsam folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:

1.      Im Beschlusstext ist Absatz 2 zu streichen,

  1. Dafür im Integrierten städtebaulichen Rahmenplan „Am Schlaatz“ (S. 21) unter Zusammenfassung der Ergebnisse „Weiterer Diskussions- und Abstimmungsbedarf besteht insbesondere in Zusammenhang mit:

(nach den 2 Anstrichen) einfügen:

      -    die Prüfung einer neuen Erschließungsstraße zur verbesserten

            Erreichbarkeit des Zentrums

  1. Unter Maßnahmenkonzepte D 1, Teilbereich 2, S. 7

Als Einzelmaßnahmen mit Dringlichkeit sind zu nennen:

ist der 5. Anstrich (Bau einer neuen Erschließungsstraße zwischen Schilfhof und Magnus-Zeller-Platz {vorbehaltlich weiterer Abstimmungen und gutachterlichen Vertiefungen]) zu streichen.

  1. Begründung und weitere Maßnahmen sind entsprechend anzupassen.

 

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel/Herrn Jäkel: 8/0/0

 

 

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geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der aktualisierte integrierte städtebauliche Rahmenplan für das Wohngebiet Am Schlaatz ist als informelle Planung zur Präzisierung der Entwicklungsziele und als Grundlage für die Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung und des Programms „Zukunft im Stadtteil“ – ZiS 2000 anzuwenden.

 

+ nachfolgende Änderungen in der Vorlage:

a)      Dafür im Integrierten städtebaulichen Rahmenplan „Am Schlaatz“ (S. 21) unter Zusammenfassung der Ergebnisse „Weiterer Diskussions- und Abstimmungsbedarf besteht insbesondere in Zusammenhang mit:

(nach den 2 Anstrichen) einfügen:

-          -    die Prüfung einer neuen Erschließungsstraße zur verbesserten

            Erreichbarkeit des Zentrums

b)      Unter Maßnahmenkonzepte D 1, Teilbereich 2, S. 7

Als Einzelmaßnahmen mit Dringlichkeit sind zu nennen:

ist der 5. Anstrich (Bau einer neuen Erschließungsstraße zwischen Schilfhof und Magnus-Zeller-Platz {vorbehaltlich weiterer Abstimmungen und gutachterlichen Vertiefungen]) zu streichen.

c)      Begründung und weitere Maßnahmen sind entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              8

Nein-Stimmen:          0

Enthaltungen:           0