17.06.2003 - 3.3 Selbstbindungsbeschluss Integrierter Städtebaul...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass der integrierte städtebauliche Rahmenplan Waldstadt II die Ergebnisse intensiver und kontinuierlicher Abstimmungen mit den für die Entwicklung des Stadtteils verantwortlichen Wohnungsunternehmen, Eigentümern, Akteuren vor Ort und besonders den Bewohnern dokumentiert. Der vorliegende Rahmenplan stellt die Ziele, Konzepte und Strategien für die städtebauliche Weiterentwicklung des Stadtteils dar. Er ist ein umfassendes Planwerk, welches den Handlungsrahmen für weiterführende Planungen und Umsetzung konkreter Maßnahmen formuliert; mit folgenden Gestaltungsschwerpunkten:

-          Stärkung der Quartierszentren

-          Entwicklung und Neuordnung der öffentlichen Grünflächen

-          Bestandssicherung und Qualifizierung der Bildungseinrichtungen

-          Aufwertung des Wohnumfeldes

-          Sicherung und Qualifizierung eines attraktiven und vielfältigen Wohnungsangebotes

Die Aussagen des vorliegenden Rahmenplanes fügen sich in das „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ (Stadtumbaukonzept) ein. Damit gibt es Planungssicherheit für die beabsichtigte Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen. Beide Konzepte konkurrieren nicht miteinander. Frau Juhasz (Bereich Stadterneuerung) gibt anhand von Folien nähere inhaltliche Erläuterungen.

 

Herr Dr. Baatz (Sanierungsträger Stadtkontor) erläutert aufgrund der Nachfrage von Herrn Dr. Seidel, dass es sich bei dieser und den beiden folgenden Vorlagen um Selbstbindungsbeschlüsse (Dokumentation zur Einwerbung von Fördermitteln) handelt. Bei den Vorlagen DS 341 und 340 handelt es sich um informelle Planungen. Hier besteht noch keine Rechtsverbindlichkeit; sie dienen als Basis für weitere verbindliche Planungen. Bei der Vorlage DS 342 – integriertes Handlungskonzept „Soziale Stadt“ Am Stern/Drewitz – wird bereits die Umsetzung der Maßnahmen beschlossen; siehe auch in der Vorlage dargestellte finanzielle Auswirkungen.

 

Seitens verschiedener Teilnehmer erfolgen Äußerungen über die positive Entwicklung dieses Stadtteils.

 

Herr Dr. Seidel bittet die Verwaltung bis zur STVV am 2.7. 03 um Mitteilung, in wie weit die in der Planung enthaltenen Aussagen zum ÖPNV, wie

-          Verdichtung der Taktfrequenz...

-          Einrichtung eines Stadtteilbusses im Wohngebiet

mit dem Geschäftsbereich Finanzen abgestimmt worden sind.

Die Verwaltung erläutert, dass es sich hier um einen denkbaren Vorschlag handelt; dem steht bisher kein Finanzierungsvorschlag gegenüber.

Der Ausschussvorsitzende bittet trotzdem nochmals bis zur STVV um Information über die erfolgte Abstimmung bzw. Klärung mit dem GB Finanzen

 

Auf weitere Nachfragen der Teilnehmer wird durch die Verwaltung bzw. Stadtkontor eingegangen.

 

Herr Kruschat stellt folgenden Änderungsantrag:

In der Tabelle S. 4, II Freiraum/Grünflächen, Handlungsfeld 2, 4 Anstrich (Freihalten der Grünzüge von mehrgeschossiger Bebauung und großflächiger Versiegelung zur nachhaltigen Sicherung der klimatischen Bedingungen) ist das Wort mehrgeschossiger zu streichen.

 

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Kruschat: 8/0/0

 

 

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Gesamtabstimmung der veränd. DS 03/0341

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der integrierte städtebauliche Rahmenplan für die Waldstadt II ist als informelle Planung zur Präzisierung der städtebaulichen Entwicklung und als Grundlage für die Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung im Zeitraum 2002 bis 2007 anzuwenden.

 

einschl. nachfolgende Änderung im Maßnahmenkatalog

In der Tabelle S. 4, II Freiraum/Grünflächen, Handlungsfeld 2, 4 Anstrich (Freihalten der Grünzüge von mehrgeschossiger Bebauung und großflächiger Versiegelung zur nachhaltigen Sicherung der klimatischen Bedingungen) ist das Wort mehrgeschossiger zu streichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen                 7

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:             1