27.06.2018 - 3.5 Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung bei ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 27.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Einleitend zu den Tagesordnungspunkten 3.5, 3.8, 3.9 und 3.10 erhält Frau Wiebke Kahl, als Vertreterin des KiTa-Elternbeirates Potsdam, das beantragte Rederecht.
Sie appelliert an die Stadtverordneten, nicht die Fehler aus 2013 und 2015 zu begehen. Die Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung seien nicht rechtmäßig. Bei Beschluss der Vorlage übernehmen die Stadtverordneten die Verantwortung und der KiTa-Elternbeirat Potsdam fordere eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bis zum Ende des Jahres. Außerdem verlange er einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit dem klaren Bekenntnis, dass alle Eltern unrechtmäßig zu viel gezahlte Elternbeiträge seit 2015 ohne gesondertes Antragsverfahren zurück erhalten.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag in folgender geänderten Fassung zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. bei den Beratungen der Empfehlungen der Kita-Beitragsordnung auf den Ermessensspielraum der Stadtverordneten aufmerksam zu machen, darzustellen, welchen Spielraum sie haben, welche verschiedene Modelle/Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf den Haushalt betrachtet wurden und den Vorschlag der Verwaltung ausführlich zu begründen.
2. Die Kalkulation der Höchstbeiträge/Platzkosten vorzustellen.
3.Bei der Erarbeitung der für 2019 geltenden Empfehlungen für eine Beitragsordnung die Stadtverordneten frühzeitig einzubeziehen und deren Beschluss bzgl.
-untere/obere Gehaltsgrenze,
-Berechnung auf der Basis des Brutto- oder Nettoeinkommens,
-Gehaltsstufen,
-Verlauf (linear, progressiv, degressiv),
-Ermäßigungen,
-Festlegung weiterer einzubeziehender Kosten (z.B. §16 Abs.3 KitaG),
-Höhe des Zuschusses der LHP,
im Rahmen ihres Entscheidungsspielraums vorzubereiten und zur Beschlussfassung einzubringen.
Der Stadtverordnetenversammlung, dem Hauptausschuss und dem Jugendhilfeausschuss ist bis Dezember 2018 ein Verfahrensvorschlag vorzulegen.
Der Antrag wird namens der Fraktion CDU/ANW vom Stadtverordneten Finken eingebracht und nach 3 Redebeiträgen zur Abstimmung gestellt:
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
Bei der Erarbeitung der für 2019 geltenden Empfehlungen für eine Beitragsordnung die Stadtverordneten frühzeitig einzubeziehen und deren Beschluss bzgl.
-untere/obere Gehaltsgrenze,
-Berechnung auf der Basis des Brutto- oder Nettoeinkommens,
-Gehaltsstufen,
-Verlauf (linear, progressiv, degressiv),
-Ermäßigungen,
-Festlegung weiterer einzubeziehender Kosten (z.B. §16 Abs.3 KitaG),
-Höhe des Zuschusses der LHP,
im Rahmen ihres Entscheidungsspielraums vorzubereiten und zur Beschlussfassung einzubringen.
Der Stadtverordnetenversammlung, dem Hauptausschuss und dem Jugendhilfeausschuss ist bis Dezember 2018 ein Verfahrensvorschlag vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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78,1 kB
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80,5 kB
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