18.06.2003 - 4 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend des Prüfauftrages des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften an die Verwaltung zu prüfen, welche maximalen Ansätze der Verteilung rechtlich zulässig sind,

wurde  den Ausschussmitgliedern im Ergebnis der Prüfung eine überarbeitete Begründung

(s. Anlage 1) ausgereicht, welche sich auf den § 3 Absatz 2 „Anteil der Landeshauptstadt Potsdam und der Beitragspflichtigen am Aufwand“ bezieht.

 

Herr Lohrenz informiert aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Wohnen und weist auf die dort im Ergebnis der Diskussion vorgeschlagenen Änderungen hin.

 

In der Diskussion empfiehlt Herr Krause, sich dem Votum des Ausschusses für St/B/W anzuschließen. Herr Kirsch erklärt was passiert, wenn die Möglichkeiten der Vorausleistungsbescheide eingeschränkt werden.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird Einigung darüber erzielt, dass man der StVV die Erhöhung des Anteils der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand bei der Anliegerstraßen von 70 % auf 75 % vorschlägt.

 

Dieser Erhöhung stimmen 6/1/2 der Ausschussmitglieder zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfehlen mit der Änderung:

 

„Bei der Anliegerstraße wird der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand von 70 % auf 75 % erhöht.“

 

die DS 03/SVV/0293 der Stadtverordnetenversammlung mit 6/1/2 zur Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage