18.06.2003 - 4 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen, WV
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Entsprechend
des Prüfauftrages des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
an die Verwaltung zu prüfen, welche maximalen Ansätze der Verteilung rechtlich
zulässig sind,
wurde den Ausschussmitgliedern im Ergebnis
der Prüfung eine überarbeitete Begründung
(s.
Anlage 1) ausgereicht, welche sich auf den § 3 Absatz 2 „Anteil der
Landeshauptstadt Potsdam und der Beitragspflichtigen am Aufwand“ bezieht.
Herr
Lohrenz informiert aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau
und Wohnen und weist auf die dort im Ergebnis der Diskussion vorgeschlagenen
Änderungen hin.
In der
Diskussion empfiehlt Herr Krause, sich dem Votum des Ausschusses für St/B/W
anzuschließen. Herr Kirsch erklärt was passiert, wenn die Möglichkeiten der
Vorausleistungsbescheide eingeschränkt werden.
Im
Ergebnis der Diskussion wird Einigung darüber erzielt, dass man der StVV die
Erhöhung des Anteils der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand bei der
Anliegerstraßen von 70 % auf 75 % vorschlägt.
Dieser
Erhöhung stimmen 6/1/2 der Ausschussmitglieder zu.
Abstimmungsergebnis:
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfehlen mit der Änderung:
„Bei der
Anliegerstraße wird der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen
Aufwand von 70 % auf 75 % erhöht.“
die DS
03/SVV/0293 der Stadtverordnetenversammlung mit 6/1/2 zur Beschlussfassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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