18.06.2003 - 9 Vorkaufssatzung Innerstädtische Entlastungsstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schöder hinterfragt die eventuelle Bindung der Stadt durch die Beschlussfassung der o. g. DS.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass durch die Beschlussfassung formal keine weitere Bindung erfolgt.

 

In der weiteren Diskussion werden Fragen hinsichtlich der Rückfallklausel, der Möglichkeit des Grundstückskaufs und der dinglichen Sicherung von Ausschussmitgliedern gestellt und durch Herrn Goetzmann beantwortet.

Herr Dr. Stahlberg informiert zum Votum des Ausschusses für St/B/W.

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Abstimmungsergebnis:                  

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfehlen die DS 03/SVV/0347 der Stadtverordnetenversammlung mit 5/3/1 zur Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage