30.07.2018 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Herr Sträter stellt die Beschlussfähigkeit mit 5 anwesenden Mitgliedern fest; gegen die ordnungsgemäße Ladung erhebt Herr Menzel Einspruch, den er bereits zuvor schriftlich an die Stadtverwaltung geschickt hatte. Der Einspruch bezieht sich auf den Termin der Sitzung, der nach Ansicht von Herrn Menzel zu spät angesetzt ist. Herr Sträter verweist auf die schriftliche Stellungnahme des Rechtsamtes, in der das ordnungsgemäße Vorgehen des Ortsvorstehers bei der Einberufung der a. o. Sitzung, auch bei der Festlegung des Termins, bestätigt worden ist.

 

Zur Tagesordnung

gibt es keine Einwände.

 

Die Tagesordnung der 40. (außerordentlichen) öffentlichen Sitzung wird:

 

einstimmig bestätigt.

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