19.06.2003 - 4 Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90 und BürgerBündnis
- Datum:
- Do., 19.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Hüneke bringt die
Vorlage ein und begründet diese.
Herr
Voß betont, dass
sich der Naturschutzbeirat bereits mit der Problematik befasst hat. Dieser ist
mehrheitlich der Auffassung, dass das Pestizitverbot aufrecht erhalten werden
soll. Ausnahmen sollten hier lediglich zum Schutz frisch gepflanzter Jungbäume
oder kranker Bäume gemacht werden. Eine Verunreinigung des Grundwassers muss
unbedingt vermieden werden.
Eine
Bekämpfung der Miniermotte mit Pestiziden wird aus Sicht des
Naturschutzbeirates für sinnlos erachtet, da dies äußerst schwierig ist.
Frau
Geywitz spricht
sich für das prinzipielle Aufrechterhalten des Pestizitverbotes aus. Im
Einzelfall muss dann die Prüfung von Ausnahmen erfolgen.
Frau
Reiß schließt sich
dem Vorschlag an und fragt nach der Ansicht der Verwaltung.
Herr Lohrenz erklärt, dass der Magistratsbeschluss 0064/1991vom
08.05.1991 durch eine Verfügung des Oberbürgermeisters aufgehoben wurde.
Diese Aufhebung des Beschlusses gilt eingeschränkt für
folgende Anwendungsbereiche:
-
Einsatz
von Pestiziden zur Verhinderung bzw. Bekämpfung des Befalles von Schadinsekten,
Pilzerkrankungen und unerwünschtem Krautwuchs in Gartendenkmalen wie Russische Kolonie Alexandrowka,
Freundschaftsinsel und Karl-Foerster Garten.
-
Bekämpfung
des Eichensplintkäfers hauptsächlich an Eichenjungbäumen bei Neupflanzung
-
Bekämpfung
der „Miniermotte“ mit Hilfe von Spritzungen mit Insektiziden an ausgewählten
Straßen- und Parkbäumen.
Es werden Regelungen zum Einsatz von Pestiziden in
Zusammenarbeit mit dem Bereich Umwelt und Natur sowie dem Naturschutzbeirat
erarbeitet und dem Ausschuss für RSOU vorgestellt.
Frau
Hüneke weist darauf
hin, dass der Oberbürgermeister in der StVV öffentlich ausdrücklich zugesagt
hat, dass Pestizide ausschließlich zur Bekämpfung der Miniermotte eingesetzt
werden.
Herr Jäkel unterstützt das Anliegen beider Antragsteller. Beide Anträge sollten zusammengeführt werden. Der Grundsatz des strikten Giftverbotes sollte festgeschrieben werden.
Frau
Wagner macht
deutlich, dass die Bäume durch möglichst natürliche und einfache Methoden
gestärkt werden sollten.
Herr
Kneiding weist
darauf hin, dass derartige Maßnahmen bereits auch in enger Zusammenarbeit mit
Bürgern durchgeführt wurden.
Herr
Kruschat betont,
dass die zu pflegenden Grünflächen in Potsdam gewachsen sind, wobei die zur
Verfügung stehenden Mittel für deren Pflege geringer geworden sind. Dies soll
nun durch den Einsatz von Pestiziden ausgeglichen werden.
Er spricht sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Pestiziden aus. Ausnahmeregelungen müssen im Einzelfall beraten und entschieden werden.
Herr
Rietz kann dem
Ansinnen der Verwaltung folgen. In bestimmten Fällen ist der Einsatz von
biologischen Mitteln durchaus sinnvoll.
Frau
Geywitz spricht
sich für das Aufrechterhalten des Pestizidverbotes aus. Ausnahmen sollten im
Ausschuss für RSOU unter Einbeziehung des Naturschutzbeirates beraten werden.
Frau
Hüneke bittet um
Einzelabstimmung der Punkte des Antrages.
Herr
Lohrenz bittet
darum, den Zustandsbericht in der Oktobersitzung des Ausschusses geben zu
dürfen, da die Auswertung des Pilotprojektes erst im September vorliegt.
Herr
Kruschat sieht
seinen Antrag als erledigt an.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsbeschluss Nr.
0064/91 vom 08. Mai 1991 zum Verbot der Anwendung von Pestiziden auf
öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken wird von der
Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
- Eine Ausnahme wird zurzeit
ausschließlich zur Rettung der Eichen und Kastanien zugelassen.
- Über den Zustand der kranken
Kastanien und Eichen ist im Oktober im Umweltausschuss zu berichten. Zur
Beratung wird der Naturschutzbeirat hinzugezogen.
- Weitere Ausnahmen vom
generellen Verbot bedürfen der Zustimmung des RSOU-Ausschusses.