24.06.2003 - 4.6 Rechtsgutachten zur Sozialplanrichtlinie in San...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - mit Ergänzungsantrag der Fraktion >Die Andere< -
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.06.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Hüneke bringt den Antrag
03/SVV/0377 ein und teilt mit, dass sie den Änderungsantrag der Fraktion
>Die Andere< übernimmt.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
erinnert an die Diskussion des Themas in der letzten Sitzung und betont
nochmals, dass mit Entscheid der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin vom
18. Juli 2002 die Festsetzung von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten unzulässig
ist. Durch das Anwaltsbüro Gassner, Groth und Siederer ist bereits eine
gutachterliche Stellungnahme zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes
erarbeitet worden. Die Verwaltung wird den Stadtverordneten im September eine
überarbeitete Sozialplanrichtlinie vorlegen.
Der Ausschussvorsitzende schlägt
vor, die überarbeitete Sozialplanrichtlinie abzuwarten. Außerdem verweist er
auf ein formales Problem: Beauftragung des Sanierungsträgers.
Auf Hinweise und Nachfragen von
Frau Hüneke und Herrn Kruschat erläutert Frau Baumgart (Bereich
Stadterneuerung), dass die Sozialplanrichtlinie (Beschluss aus 1998) von diesem
Beschluss nicht betroffen ist. Die seit seit 1998 geltende Sozialplanrichtlinie
ist jedoch anpassungsbedürftig. Der Beschluss zur Festsetzung von Mietobergrenzen
könnte jedoch Schadenersatzansprüche zur Folge haben; genaueres wird hier erst
erkennbar, wenn das OVG entschieden hat.
Bei der Modifizierung der
Sozialplanrichtlinie wird man von den Festsetzungen zur Mietobergrenze abgehen
zu Gunsten einer Einzelfallprüfung (Vermeidung von Härtefällen).
Frau Hüneke bittet um
Ausreichung des Rechtsgutachtens Gassner, Groth und Siederer an die Fraktionen.
Die Verwaltung sichert dies zu.
Frau Hüneke stellt mündlich
einen Änderungsantrag und stellt gleichzeitig den Antrag zurück . (Der genaue Wortlaut des Änderungsantrags steht dem
Protokoll bis zum 15.07.03 nicht zur Verfügung.)